Arbeitgeber muss kein Essen für Betriebsversammlung zahlen

Nürnberg (dpa/tmn) · Der Arbeitgeber muss damit leben, dass sich ein Betriebsrat gründet und tagt - verköstigen muss er ihn allerdings nicht. Das hat ein Gericht entschieden.

Arbeitgeber müssen die Verpflegungskosten für Betriebsversammlungen nicht tragen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Az.: 4 TaBV 58/11) verweist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Verhandelt wurde ein Fall, bei dem der Betriebsrat eines Textilunternehmens den Arbeitgeber gebeten hatte, die Verpflegungskosten für eine Betriebsversammlung zu übernehmen.

Der Arbeitgeber lehnte jedoch ab, die rund 30 Euro zu zahlen. Zu Recht, urteilten die Richter: Nach ihrer Ansicht besteht für Arbeitgeber keine Pflicht, die Auslagen zu erstatten. Die Bewirtung stehe nicht in direktem Zusammenhang mit den Aufgaben des Betriebsrats.

Wer Erschöpfung bei den Teilnehmern vorbeugen wolle, könne das auch mit anderen Mitteln erreichen, erläuterte das Gericht - zum Beispiel mit angemessenen Pausen. Dann hätten die Mitarbeiter außerdem Gelegenheit, sich selbst mit Getränken und Snacks zu versorgen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort