Prozess am Landgericht Schuldspruch: Ex-Schulleiter hat Schüler sexuell missbraucht

Trier · Ein ehemaliger Lehrer aus dem Kreis Trier-Saarburg ist zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen verurteilt worden. Ins Gefängnis muss er jedoch nicht.

 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und von Kindern ist im Strafgesetzbuch unter den Paragrafen 174 und 176 geregelt.

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und von Kindern ist im Strafgesetzbuch unter den Paragrafen 174 und 176 geregelt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Im Gerichtssaal ist es mucksmäuschenstill, als Richter Günther Köhler am Montagvormittag das Urteil im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs gegen den ehemaligen Leiter einer weiterführenden Schule im Kreis Trier-Saarburg verkündet: „schuldig!“ Die erste Große Jugendkammer verurteilt den Mann nach 14 Verhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Laut Richter Köhler hat der Verurteilte „seine Autorität missbraucht, um sich an Kindern zu vergehen.“ Für die Begründung des Urteils, das noch nicht rechtskräftig ist, braucht der Richter fast zwei Stunden. Der Verurteilte hört zu, hält die meiste Zeit seine Hände gefaltet und starrt auf den Tisch vor sich. Eine Gefühlsregung lässt er sich nicht ansehen.