Urteil Schlusspunkt im Streit um Ausbaubeiträge in Züsch? Gericht hält Bürgerbegehren für unzulässig

Züsch · Ein Bürgerbegehren in Züsch, das sich gegen die dort 2021 eingeführten wiederkehrenden Straßenausbau-Beiträge richtete, war unzulässig. Das hat jetzt ein Urteil des Trierer Verwaltungsgericht bestätigt. Demnach wies der Gemeinderat das Begehren im April zu Recht zurück.

 Das Interesse war groß bei der Einwohnerversammlung am 8. April in Züsch: Der Gemeinderat wies damals ein Bürgerbegehren gegen die neu eingeführten wiederkehrenden Straßenausbau-Beiträge als unzulässig zurück. Das Trierer Verwaltungsgericht hat dies nun als rechtmäßig bestätigt.

Das Interesse war groß bei der Einwohnerversammlung am 8. April in Züsch: Der Gemeinderat wies damals ein Bürgerbegehren gegen die neu eingeführten wiederkehrenden Straßenausbau-Beiträge als unzulässig zurück. Das Trierer Verwaltungsgericht hat dies nun als rechtmäßig bestätigt.

Foto: Trierischer Volksfreund/Christa Weber

Im Streit um das Abrechnungsmodell für den Straßenausbau in Züsch gibt es seit Freitag ein richterliches Urteil. Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage der Initiatoren eines Bürgerbegehrens abgewiesen. Deren Protest richtete sich gegen die im Oktober 2021 eingeführten wiederkehrenden Beiträge in dem Hochwaldort. Sie wollten per Bürgerentscheid erreichen, dass die Entscheidung des Gemeinderats zurückgenommen wird und in Züsch erst später auf das landesweit ab 2024 verpflichtende Beitragsmodell (siehe Hintergrund) umgestellt wird. Der Rat hatte ihr Begehren allerdings im April wegen formeller Fehler als unzulässig zurückgewiesen (wir berichteten). Dagegen zogen die Initiatoren vor Gericht.