Peter Rauen darf weiter Auto fahren

Der als Raser bundesweit bekannte CDU-Politiker Peter Rauen hat immer noch seinen Führerschein. Sein Glück: Einige Punkte konnten ihm nicht angerechnet werden. Außerdem hatte seine Beschwerde gegen ein Fahrverbot Erfolg.

 Peter Rauen. Foto: TV-Archiv

Peter Rauen. Foto: TV-Archiv

Mayen/Trier. (red) Der rasende Bundestags-Hinterbänkler Peter Rauen (CDU) umfährt seit Jahren alle Punkte-Klippen. Neuester Erfolg: Er hat sich vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz erfolgreich gegen das vom Amtsgericht Mayen im Januar verhängte Fahrverbot gewehrt: Wegen eines Verfahrensfehlers muss der Fall neu aufgerollt werden.Formalien sprechen für den Angeklagten

Im Januar hatte Amtsrichter Friedemann Nolte über den Bleifuß-Politiker aus Salmtal (Kreis Bernkastel-Wittlich) ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Hintergrund: Rauen war an der Autobahnabfahrt Mendig mit Tempo 71 statt erlaubten 50 Stundenkilometern geblitzt worden und gegen den Bußgeldbescheid (60 Euro und ein Flensburger Punkt) vor Gericht gezogen. Den Verhandlungstermin zog Rauen zuerst monatelang hinaus, um dann doch nicht persönlich zu erscheinen. Auch sein Anwalt, der prominente Verkehrsrechtler Hans-Jürgen Gebhardt, ersparte sich die Eifel-Tour. Gewollte oder ungewollte Folge: Aus OLG-Sicht hätte der Richter das Fahrverbot "nur verhängen dürfen", wenn er Rauen auf diese Möglichkeit hingewiesen hätte. Dann hätte der seine Verteidigung darauf einstellen können. Jetzt muss das Gericht erneut prüfen, ob ein Fahrverbot, es wäre das vierte für Rauen, geboten ist. Noch besser für Rauen: Er kann seinen Einspruch auch zurückziehen. Dann bleibt ihm nur der Bußgeldbescheid, das Fahrverbot aber erspart.Rauen hatte im Januar 15 Punkte. Zudem drohten noch drei Punkte aus einem Bonner Prozess. Aber: Der CDU-Politiker hat seinen Führerschein immer noch. Sein Punktekonto soll auch weit von der magischen Grenze entfernt sein. Erklärungen finden sich im komplizierten Führerscheinrecht: Im März mussten drei Punkte aus 2003 gelöscht werden. Und: Wird ein Verkehrssünder beim Konto von 14 bis 17 Punkten verwarnt, muss er die Möglichkeit haben, sich durch ein Aufbauseminar zu bessern. Dies gilt auch, wenn sich der Raser zum Zeitpunkt der Verwarnung längst mehr Punkte eingehandelt, als die Kreisverwaltung weiß. Keine Kandidatur für nächste Bundestagswahl

Wäre der "Lappen" automatisch bei 18 Punkten weg, hätte der Verkehrssünder ja nicht mehr die gesetzliche Garantie, sich bessern zu dürfen. Also können die der Kreisverwaltung bis zur Verwarnung unbekannten Punkte nicht gewertet werden. Ob Rauen sich bessert, ist ungewiss. Aber seine Vorbildfunktion will er aufgeben. Er tritt bei der Bundestagswahl 2009 nicht mehr an.

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