Spätes Geständnis

Das Landgericht hat einen ehemaligen Trierer Taxiunternehmer wegen sexueller Nötigung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Anders als im ersten Prozess räumte der 46-Jährige in der Berufungsverhandlung alle Vorwürfe ein und entschuldigte sich bei seinem Opfer.

Trier. Es war ein beschämendes Bild, das der 46-jährige Taxifahrer Anfang des Jahres vor dem Trierer Amtsgericht abgab: Obwohl gleich mehrere Frauen davon berichteten, wie sie der Mann in seinem Taxi bedrängt habe, leugnete der Unternehmer jegliche Schuld, stellte sich sogar selbst als Opfer einer üblen Verleumdungskampagne hin: "Ich habe das nicht gemacht. Warum soll hier mit aller Gewalt meine Existenz ruiniert werden", fragte er Anfang Februar vor Gericht. Der Vorsitzende Richter glaubte den Zeuginnen, nicht dem Angeklagten und verurteilte den Taxichef seinerzeit zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe. Weil der Trierer gegen dieses Urteil Berufung einlegte, wurde der Fall vor dem Landgericht am Mittwoch noch einmal neu aufgerollt. Dieses Mal allerdings war schon nach knapp 50 Minuten alles vorbei. Denn der 46-jährige Angeklagte legte zu Beginn der Verhandlung ein überraschendes Geständnis ab. "Außerdem möchte ich mich für das ganze Aufsehen und die Geschehnisse entschuldigen", sagte er mit Blick auf Rechtsanwältin Karin Munsch, die eines seiner Opfer vertrat. Die Nebenklägerin, eine 22-jährige Studentin, hatte die Ermittlungen gegen den Taxifahrer erst ins Rollen gebracht, nachdem dieser sie bei der Heimfahrt von einer Diskothek mehrmals begrapscht hatte. Nach Angaben ihrer Rechtsanwältin leidet die junge Frau noch heute unter den Folgen: "Sie steigt nicht mehr alleine in ein Taxi, außer eine Fahrerin sitzt am Steuer. Und sie geht abends nicht mehr alleine vor die Tür."Der Angeklagte habe "spät, aber nicht zu spät die Reißleine gezogen", kommentierte Staatsanwalt Arnold Schomer das überraschende Geständnis des Angeklagten, "der insgesamt drei Verteidiger verschlissen" habe. Offenbar gelang es aber erst dem Trierer Rechtsanwalt Andreas Ammer, seinen Mandanten davon zu überzeugen, dass er mit einer milderen Bestrafung nur dann rechnen kann, wenn er ein Geständnis ablegt. Dafür gab's vom Vorsitzenden Richter Peter Egnolff schließlich auch einen "Rabatt" (O-Ton Staatsanwalt Schomer) von zwei Monaten. Zwölf statt 14 Monate Bewährung lautete das Urteil der dreiköpfigen Zweiten Kleinen Strafkammer. Zudem muss der 46-Jährige insgesamt 2000 Euro Strafe an die junge Studentin und ans Trierer Frauenhaus zahlen. Seine beiden Taxi-Konzessionen hat der Unternehmer nach eigenen Angaben inzwischen verkauft, sie wären ihm ansonsten wohl auch entzogen worden. Um den Lebensunterhalt seiner Familie zu finanzieren, fährt der Mann inzwischen Mietwagen und befördert vornehmlich Kranke zum Arzt. Eine Auflage machte ihm der Vorsitzende Richter zum Abschluss des Prozesses noch: "In ihrem Fahrzeug sollten alle Personen möglichst im hinteren Teil sitzen." Das Urteil ist rechtskräftig.

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