BGH: Bei Mieterhöhungen ist ganze Gemeinde maßgeblich

Karlsruhe (dpa) · Die Mieten steigen und steigen - bezahlbarer Wohnraum wird in manchen deutschen Städten knapp. Der BGH hat nun die Regeln genauer gefasst, nach denen Mieterhöhungen erlaubt sind.

 Mieterhöhungen dürfen laut dem BGH-Urteil nicht an dem Mietniveau nur eines Stadtteils angelehnt sein. Foto: Jens Kalaene

Mieterhöhungen dürfen laut dem BGH-Urteil nicht an dem Mietniveau nur eines Stadtteils angelehnt sein. Foto: Jens Kalaene

Mieterhöhungen müssen sich nach einem BGH-Urteil am gesamten Mietniveau einer Stadt orientieren und nicht nur an der Preisspanne eines Stadtteils. Mietspiegel sind demnach auch in speziellen Siedlungen anwendbar. Und Gutachten dürfen sich nicht nur auf die Wohnungen einer einzigen Siedlung stützen, sondern müssen das gesamte Stadtgebiet berücksichtigen, präzisierte der Bundesgerichtshof am Mittwoch (3. Juli) die Bedingungen für Mieterhöhungen.

Was ist ein Mietspiegel?

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er soll es dem Mieter erleichtern, die Angemessenheit von Mieterhöhungen zu überprüfen. Es gibt einfache und qualifizierte Mietspiegel. Letzterer muss nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sein. Mieterhöhungen müssen sich an solchen Übersichten orientieren. Der Mieter muss der Mieterhöhung zustimmen.

Was hat der BGH entschieden?

Bei den Verfahren ging es darum, ob manche Stadtteile so außergewöhnlich sind, dass bei ihnen ein eigener Mietspiegel gerechtfertigt ist. Das hat der BGH verneint. In den Fällen ging es um eine ehemalige Zechen- und eine ehemalige Soldatensiedlung. Solche Siedlungen sind in der Regel immer noch deutlich billiger als andere Mietwohnungen. Mit seinen Urteilen hat der BGH nun entschieden, dass auch für solche Siedlungen der Mietspiegel der Gemeinde maßgeblich ist.

Hat dies etwas zu tun mit der Frage nach bezahlbaren Wohnraum?

Wegen der großen Nachfrage gibt es vor allem in Großstädten, Ballungszentren und angesagten Universitätsstädten zu wenig günstige Wohnungen. Da Vermieter bei Neuvermietungen nicht an Mietspiegel gebunden sind, erhöhen sie nach Angaben des Deutschen Mieterbundes die Mietpreise um bis zu 40 Prozent gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete. Auf Dauer werden sich die höheren Preise auf die Mietspiegel auswirken und damit auf die Mieten aller.

Für wen ist das Urteil relevant?

Unmittelbar für die Mieter der Zechen- und ehemaligen Soldatensiedlung, über deren Fall entschieden wurde. Aber letztlich ist die Entscheidung für alle Mieter von Bedeutung - zumindest überall da, wo es Mietspiegel gibt, aber Vermieter mit Sachverständigengutachten arbeiten.

Was fordert der Deutsche Mieterbund?

Der Deutsche Mieterbund sieht den sozialen Frieden durch die ständig steigenden Mieten gefährdet. Er fordert daher, dass vor allem im mittleren und unteren Preissegment deutlich mehr Wohnungen gebaut werden. Er möchte außerdem eine Obergrenze für Wiedervermietungen und Mieterhöhungen. Außerdem fordert der Mieterbund, dass bei der ortsüblichen Vergleichsmiete künftig alle Mieten berücksichtigt werden und nicht nur die teuren Abschlüsse der letzten Jahre.

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