Eon geht gegen Gas-Urteil vor - Revision beim Bundesgerichtshof

Hamburg (dpa) · Eon Hanse will eine letzte Entscheidung zu Gaspreiserhöhungen - und hat Revision an höchster Stelle eingelegt. Der Bundesgerichtshof soll nun über Preisanpassungsklauseln entscheiden.

Der Energieversorger Eon Hanse geht gegen ein Gaspreisurteil vor, das Kunden einen Anspruch auf Rückzahlung einräumt. Das Unternehmen legte Revision beim Bundesgerichtshof ein, wie eine Sprecherin von Eon Hanse Vertrieb am Freitag (15. März) berichtete. Gaskunden im Norden hatten am 30. Januar vor dem Oberlandesgericht in Hamburg nach einem mehrjährigen Rechtsstreit gesiegt.

Das Gericht gab einer Sammelklage von 53 „Gasrebellen“ statt. Die von der Verbraucherzentrale Hamburg koordinierte Klage richtete sich gegen Vertragsklauseln zu Preisanpassungen des Unternehmens. Durch den Schuldspruch wurden nach Darstellung der Verbraucherzentrale alle Preisänderungen des Energiekonzerns der vergangenen sieben Jahre unwirksam.

Das Unternehmen bekräftigte seine Auffassung: „Das Gericht hat sich bei seiner Entscheidung rein auf den formalen Gesichtspunkt der Wirksamkeit der Klausel konzentriert. Unsere Preise sind angemessen.“ Der Versorger will nun seine Position vor dem BGH darlegen.

Die Verbraucherzentrale warf dem Versorger vor, auf Zeit zu spielen. Das Unternehmen wolle den Kunden ein weiteres Jahr ihre berechtigten Ansprüche vorenthalten, teilte Geschäftsführer Günter Hörmann mit. Er schätzt, dass mehr als 100 000 Kunden Ansprüche gegen Eon Hanse haben und folglich die Rückerstattungen mindestens einen zweistelligen Millionenbetrag ausmachten. Mögliche Forderungen der Kunden verjährten innerhalb von drei Jahren. Die Verbraucherschützer rechnen mit einem BGH-Urteil erst 2014.

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