Falsche Angaben bei Autoverkauf: Anbieter muss Geld zurückzahlen
Wer im Internet ein Auto verkauft, ist verpflichtet, richtige Angaben zur Leistung des Wagens zu machen. Das entschied das Koblenzer Oberlandesgericht und gab einem Autokäufer aus Serrig (Kreis Trier-Saarburg) recht.