Lärmschutz an der B 51: Olzheim muss warten

Olzheim · Die Menschen in Olzheim und Neuendorf müssen sich noch länger mit dem starken Verkehrslärm von der B 51 abfinden. Zwar wurden die entsprechenden Grenzwerte gesenkt und die grundsätzliche Notwendigkeit eines verbesserten Lärmschutzes anerkannt, doch ob und wann entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden können, ist noch völlig offen.

 Nur wenige Meter führt die vielbefahrene B 51 an Olzheim vorbei. Im Hintergrund ist die Pfarrkirche zu sehen. TV-Foto: Christian Brunker

Nur wenige Meter führt die vielbefahrene B 51 an Olzheim vorbei. Im Hintergrund ist die Pfarrkirche zu sehen. TV-Foto: Christian Brunker

O Wenn die Menschen aus Olzheim oder dem benachbarten Neuendorf nach Nordrhein-Westfalen blicken, wächst der Neid. Denn kaum überquert die Bundesstraße 51 die Landesgrenze, beginnen rechts und links der Fahrbahn hohe Lärmschutzwände, die den Krach der vielen Lastwagen von den anliegenden Gemeinden abhalten. So einen Lärmschutz hätten auch die Olzheimer und die Neuendorfer gerne - schon seit Jahrzehnten kämpfen sie dafür. Doch bislang ohne Erfolg. Denn an beiden Orten führt die Bundesstraße vorbei - wenn auch nur knappe hundert Meter. Daher gilt sie als Ortsumgehung. Und für solche Straßen gelten in Rheinland-Pfalz höhere Lärm-Grenzwerte.

Doch im Februar keimte in Olzheim Hoffnung auf, dass sich die Situation nun doch endlich verbessern könnte. Denn die Grenzwerte sind mit einem neuen Gesetz seit dem 9. April 2010 um drei Dezibel gesenkt worden. In Dorf- und Mischgebieten wie Olzheim liegen sie damit nun bei 69 Dezibel tagsüber und 59 Dezibel nachts (siehe Extra). Das ergab neue Ansatzpunkte für die Verbandsgemeinde Prüm, das Thema Lärmschutz an der B 51 in Mainz voranzubringen. "Die derzeitige Situation ist nicht befriedigend", sagt Olzheims Ortsbürgermeister Hermann-Josef Wirtz. Vor allem, wenn man auf Nordrhein-Westfalen blicke. "Dort werden schon Lärmschutzwände um die LKW-Parkplätze gebaut."

"Nach dem neuen Gesetz wird nun über die Situation befunden", sagt Johann Thomas vom Bauamt der Verbandsgemeinde (VG) Prüm. Wegen der Senkung der Grenzwerte gebe es aber im Land eine Vielzahl an Projekten, "daher kann das nicht kurzfristig umgesetzt werden", sagt Thomas. Aber der grundsätzliche Bedarf sei anerkannt worden.

Mehr als 10 000 Fahrzeuge passieren Olzheim jeden Tag auf der B 51, davon ist mehr als jedes Dritte ein LKW - ein Spitzenwert in Rheinland-Pfalz. Tendenz weiter steigend.

Doch die Entscheidung, welche Lärmschutz-Projekte und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden, trifft das Verkehrsministerium in Mainz. "Dabei spielen natürlich viele Faktoren eine Rolle", sagt Thomas. In einem ersten Schritt, so berichtet der Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Koblenz, werden alle Orte entlang von Bundesstraßen und Autobahnen in ein landesweites Lärmkataster eingearbeitet und eine Prioritätenliste erstellt. Da sei man momentan dabei, sagt LBM-Pressesprecherin Verena Blümling. Nach dieser ersten Einordnung werden für die Orte detaillierte "schallschutztechnische Untersuchungen" erstellt. Dabei wird für jedes Haus genau geprüft, wie stark der Lärm ist und mit welchen Maßnahmen die Belastungen reduziert werden können. Erst wenn dies feststeht, kann über den Zeitpunkt der Umsetzung entschieden werden - was davon abhängt, wie das nötige Geld im Haushalt verfügbar ist. Vonseiten des LBM betont man überdies, dass diese Lärmschutzmaßnahmen eine freiwillige Leistung sind und es keine gesetzliche Verpflichtung gibt.

Meinung

Wenig Grund zur Hoffnung

Tausende Lastwagen, die Tag und Nacht nur wenige Meter an einem Ort vorbeidonnern - niemand wird ernstlich bezweifeln wollen, dass ein verbesserter Lärmschutz entlang der Bundesstraße 51 dringend notwendig ist. Dass auf nordrhein-westfälischer Seite schon umfassend gebaut wurde und wird, ist dafür nur ein weiterer Beleg. Doch es gibt nur wenig Hoffnung, dass sich die Situation in Olzheim und Neuendorf in absehbarer Zeit wirklich verbessert. Denn bis das ganze Programm von Prioritätslisten, Katastern und Falluntersuchungen abgeschlossen ist, werden Jahre ins Land gehen. Deshalb werden die Menschen dort im Prümtal wohl noch lange mit Neid auf das Nachbarland blicken müssen. c.brunker@volksfreund.deEXTRA

Straßenlärm: Der von Straßen ausgehende Lärm wird nicht gemessen, sondern nach den Vorgaben der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BimSchV) errechnet. Dabei wird zwischen der Emission, dem Ausstoß von Lärm an einer bestimmten Stelle (in diesem Fall der Bundesstraße), und der Immission, der Einwirkung des Lärms auf einen bestimmten Ort (also die Häuser) unterschieden. Bei der Emission werden die Zahl der Fahrzeuge pro Tag, der Anteil des Schwerlastverkehrs, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, die Fahrbahnoberfläche und die Längsneigung der Straße berücksichtigt. Bei der Immison kommt es auf den Abstand, die Abschirmung und Reflexion sowie Witterungseinflüsse an. Zudem gibt es einen Kreuzungszuschlag. (ch)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort