Denkzettel vom Gericht

DAUN. Sechs Monate wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes soll ein 46-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Daun hinter Gitter. Für Wiederholungstäter ist eine Strafe auf Bewährung nicht möglich. Der Mann bestreitet die Tat und überlegt, Berufung einzulegen.

Herbstferien 2005: Der arbeits- und berufslose Angeklagte sammelte gemeinsam mit einem neunjährigen Nachbarjungen im Dauner Stadtgebiet Pfandflaschen. Ohne erkennbaren Anlass fängt er im Bereich des Bahnhofs ein Gespräch mit dem Neunjährigen, der Sohn einer Migrantenfamilie ist, an. Er erzählte dem in sexuellen Fragen unaufgeklärten Kind den Hergang beim Oralverkehr. "Dahinter stand eindeutig sexuelle Motivation", schlussfolgerte Staatsanwalt Bernd Buschmann während der Verhandlung. An diesem Tathergang bestehe kein Zweifel, da das Kind sowohl bei der späteren Vernehmung durch den Kripobeamten wie auch noch Monate später im Zeugenstand in "stark aufgewühlter Gemütsverfassung" gewesen sei. Die Mutter hatte Anzeige erstattet. Der ermittelnde Kripobeamte bestätigte vor Gericht die Aussagen des Staatsanwalts. Er sagte: "Auf Grund seiner Reaktionen war nicht anzunehmen, dass ein Neunjähriger sich so was ausdenkt." Der Angeklagte behauptete nämlich, dass der Nachbarsjunge "ihm was anhängen wolle". Während der Verhandlung bezeichnete der Deutsch-Russe das Opfer als "Rotznas" und "Scheißkerl". Alles, was der Junge erzählt habe, sei gelogen. Das Gericht glaubte dem Angeklagten - mit Blick aufs Vorstrafenregister - nicht. Im Juni 2004 wurde der 46-Jährige wegen Körperverletzung vom Amtsgericht Saarbrücken verurteilt und im Juli 2001 vom Amtsgericht in Cochem wegen sexuellen Missbrauchs dreier Kinder. Am Ulmener Maar soll der Angeklagte drei Mädchen belästigt haben. Auch die Uneinsichtigkeit des Angeklagten, der weiterhin alles abstritt, ließ das Dauner Gericht alle Register ziehen. Staatsanwalt Buschmann sagte: "Sie brauchen einen Denkzettel, um künftig Minderjährige vor ihnen zu schützen." Richter Hans Schrot sagte in der Urteilsbegründung: "Das Gesetz gebietet so kurz nach Ende einer Bewährung die Vollstreckung. Alles andere würde auf Unverständnis in der Bevölkerung stoßen." Eine Woche hat der Angeklagte Zeit, um Berufung einzulegen.

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