Gericht veruteilt zwei junge Männer nach Schlägerei vor der Dreiser Halle zu zwei Jahren und acht Monaten Haft sowie zu neun Monaten auf Bewährung

Wittlich/Dreis. · Zwei junge Männer sind am Dienstag vor dem Wittlicher Amtsgericht zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe sowie zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Eine Zeugin hatte es dem Richter besonders angetan.

Gericht veruteilt zwei junge Männer nach Schlägerei vor der Dreiser Halle zu zwei Jahren und acht Monaten Haft sowie zu neun Monaten auf Bewährung
Foto: Sebastian Klipp

Das Amtsgericht Wittlich hat am Dienstag zwei Angeklagte wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Richter Josef Thul sah es als "sowas von klar" erwiesen an, dass die beiden Angeklagten einen 19-Jährigen am Rosenmontag vor der Dreiser Halle geschlagen und getreten haben, als das Opfer schon am Boden lag. Beide Angeklagten waren bereits vorbestraft. Der Angeklagte G. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. G. hatte allerdings noch eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten offen, die er 2013 wegen schweren Diebstahls bekommen hatte.

Richter Thul hatte die Bewährung Anfang November widerrufen, weil der Angeklagte in einem weiteren Verfahren wegen Einbruchsdiebstahls ein Geständnis abgelegt hatte und damit innerhalb der dreijährigen Bewährungszeit wieder straffällig geworden war.

Gegen den Angeklagten Z. verhängte das Gericht eine neunmonatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Hier rechnete das Gericht ebenfalls eine vorhergegangene Verurteilung ein. Z. wurde dieses Jahr ebenfalls wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt, die er aber bis heute nicht bezahlt hat.

Das Gericht würdigte in seiner Entscheidung die Aussage einer Zeugin, die als Kronzeugin von Staatsanwältin Stephanie Matthies bezeichnet wurde. So eine Zeugin habe man nicht oft, sagte Thul. "Selbst, als es zwischen dem Gericht und der Verteidigung gefunkt hat, hat sie die Ruhe bewahrt." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können noch Revision einlegen oder in Berufung gehen. sek

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