Eine "Elster" bringt die Formulare

TRIER. (red) Für die einen ist es Pflicht, für die anderen Kür: Alljährlich geben Millionen Deutscher ihre Steuererklärung beim Finanzamt ab. Für die meisten Bürger verbindet sich damit die Hoffnung auf Entlastungen. Doch viele Steuerzahler schlampen mit der Erklärung und verschenken damit bares Geld.

Das Jahr 2003 fängt für die Arbeitnehmer nicht besonders gut an: Höhere Sozialabgaben schmälern den Lohn, der Frust beim Blick auf das eigene Einkommen ist zu verstehen. Und weil so schnell eine Lücke in der Haushaltskasse entsteht, gilt es in diesem Jahr besonders keinen Cent zu verschenken. Riester-Rente anmelden

Doch gerade wenn es um die eigenen Steuerabgaben geht, sind viele Verbraucher nicht besonders aufmerksam. Allein durch nicht abgegebene Steuererklärung verzichten die Deutschen auf rund 500 Millionen Euro Steuerrückzahlungen, schätzt der Bund der Steuerzahler. Sobald der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2002 an seine Mitarbeiter ausgefüllt zurück gibt und die Banken eine Auflistung der Kapitaleinnahmen bestätigt haben, kann die Steuererklärung erstellt werden. Dabei muss sich niemand allein gelassen fühlen. Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine oder maßgerechte PC-Programme bieten bei der Steuererklärung hinreichend Hilfe. Formulare bekommen die Antragsteller kostenlos bei den Finanzämtern. Doch sie können auch im Internet unter www.elster.formular.de heruntergeladen werden, und die elektronische Steuererklärung kann anschließend online an das Finanzamt geschickt werden. Dabei ist zu beachten, dass die notwendigen Belege separat mit der Post an die Behörde gehen. Viele Arbeitnehmer sind zur Steuererklärung verpflichtet. Und zwar, wenn sie Einnahmen hatten, für die noch keine Steuer gezahlt wurde, wer zusätzlich zu seinem Arbeitslohn auch Arbeitslosengeld oder auch Krankengeld bezogen hat, wer Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Kapitaleinnahmen oder Pacht kassiert hat, ist zur Abgabe verpflichtet. Dies trifft auch zu, wenn Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen waren oder beide Ehepartner berufstätig sind und einer die Steuerklasse V oder VI gewählt hat. Hans-Peter Fuchsen, Chef einer Bitburger Steuerberatungskanzlei, macht darauf aufmerksam, dass Ausgaben für die so genannte Riester-Rente als besondere Ausgaben zählen. Sie sollten auf jeden Fall eingesetzt werden. Zudem rät Fuchsen alle Anlagen zu überprüfen. "Sogar ein Sparbuch, auf dem eine Mietkaution hinterlegt wurde, wird ohne Freistellungsauftrag mit Zinsabschlagssteuer belegt. Aber auch solche kleinen Summen addieren sich ganz schön." Und wer 2002 an der Börse Schiffbruch erlitten hat, kann sich zumindest mit einem kleinen Teil am Finanzamt gütlich tun. Um die Zinssteuer zu mindern, können Werbungskosten wie Kontoführungskosten und Depotgebühren, Fachliteratur und sogar die Fahrt zur Hauptversammlung eingereicht werden. Spekulationsgewinne sind bis 512 Euro steuerfrei, und Verluste aus dem Jahr 2002 können mit Gewinnen verrechnet werden. Zudem können sie sogar noch gegen Gewinne aus 2001 verrechnet werden oder, so zu sagen als Minus, für zukünftige Gewinne gehortet werden. Letztendlich bieten auch die Finanzämter Hilfestellung: In den Service-Stellen können die ausgefüllten Anträge abgegeben werden, und gezielte Fragen zu einzelnen Punkten werden erläutert. Eine ausführliche Beratung gibt es bei dem kostenlosen Service der Verwaltung nicht. Das ist nicht die Aufgabe der Service-Stellen.

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