Licht und Schatten für Veranstalter

Trier · Die erste Bilanz der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier zum Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG), das am 18. April 2014 in Kraft getreten ist, fällt durchwachsen aus.

Trier. "Trotz mancher positiver Ansätze stellt sich die Frage, ob der Landesgesetzgeber die Interessen der Gewerbetreibenden ausreichend berücksichtigt hat", sagt Michael Kant, Referent Recht der IHK Trier.
Zwar habe das landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte in der Frage, inwieweit auch an Sonntagen Marktveranstaltungen erlaubt sind, etwas mehr Klarheit gebracht, da bereits zuvor ergangene Rechtsprechung in Gesetzesform gegossen wurde. Zudem sind nun sogenannte Marktsonntage möglich - allerdings mit deutlichen zeitlichen und inhaltlichen Einschränkungen. "Auf der anderen Seite hat das Landesgesetz zu neuen Unklarheiten und damit Unsicherheiten geführt", sagt Kant. So seien neue Markttypen normiert worden, die das Gesetz nur scheinbar deutlich definiere.
Problem der "Insellösung"


Ein Hauptproblem sei, dass der Landesgesetzgeber eine speziell für Rheinland-Pfalz geltende ,Insellösung‘ geschaffen habe.
Verbunden damit seien Rechtsunsicherheiten für jene Marktveranstalter, die über die Landesgrenzen hinweg aktiv sind und nun in Rheinland-Pfalz andere Rechtsgrundlagen als in den übrigen Bundesländern beachten müssen.
"Dort gilt weiterhin auch für Märkte die bundeseinheitliche Gewerbeordnung. Auch reduziere sich beispielsweise die Menge von prinzipiell acht möglichen Marktsonntagen einer Gemeinde pro Jahr um die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage.
Außerdem hätte sich statt eines eigenen Marktgesetzes für Rheinland-Pfalz eher eine Anpassung des Landesgesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage angeboten, um die Festsetzungspraxis an Sonn- und Feiertagen zu regeln, so Kant. Die IHK Trier hatte sich schon im Vorfeld der Gesetzeseinführung für eine Liberalisierung des Marktrechts ausgesprochen. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort