Keine Schüssel bei Internet-Fernsehen

Wer über den Internetanschluss fernsehen kann, benötigt entsprechend keine Satellitenschüssel. Das stellte das Amtsgericht Frankfurt fest.

Hat ein Mieter trotzdem ohne Zustimmung des Vermieters eine solche Parabolantenne angebracht, muss er sie wieder abbauen. Eine Ausnahme gilt für ausländische Mieter, die ohne die Antenne Programme aus ihrem Heimatland nicht sehen können. (AZ: 33 C 2232/14-76). np

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort