Null Toleranz bei Bauvorgaben

Wenn ein Bauherr die vom Bauamt vorgegebene Höhe des Hauses von 9,55 Meter um einen Meter überschreitet, darf er nicht darauf hoffen, dass dies von der Behörde toleriert wird. Das Verwaltungsgericht Mainz stellte sich hinter das Bauamt (Az.

: 3 K 656/15). Dieses hatte verfügt, dass der Bauherr seinen Neubau "verkleinern" muss. Eine "negative Vorbildwirkung für andere Grundstücke in der Nachbarschaft" müsse vermieden werden, so die Richter. np

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