Sicher über den Winter: Was Hausbesitzer im November zu tun haben

Berlin (dpa/tmn) · Stürme, Frost und Dunkelheit: Der Winter steht vor der Tür. Für Hausbesitzer wird es höchste Zeit aktiv zu werden, um die eigenen vier Wände sicher durch die kalte Jahreszeit zu bringen. Das ist die To-do-Liste im Herbst:

 Vor dem Wintereinbruch sollten die Dachrinnen kontrolliert werden. Denn verstopft Laub die Rinnen, sucht sich das Wasser andere Wege und beschädigt Fassade und Co. Foto: Jens Schierenbeck

Vor dem Wintereinbruch sollten die Dachrinnen kontrolliert werden. Denn verstopft Laub die Rinnen, sucht sich das Wasser andere Wege und beschädigt Fassade und Co. Foto: Jens Schierenbeck

Dach: Immobilienbesitzer sollten das Dach, Antennen und Schneefanggitter überprüfen. Das rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Haben Ziegel Risse oder sind sie verschoben, kann durch die Öffnungen Wasser eindringen und Frostschäden verursachen. Oder im Frühjahr dringt Schmelzwasser ins Dach - Schimmel droht.

Rinnen: Vor dem Wintereinbruch müssen die Dachrinnen gesäubert werden. Denn verstopft Laub die Rinnen, sucht sich das Wasser andere Wege. Dabei kann es bei Frost Schäden an der Fassade oder am Dach verursachen. Darauf weist die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Hessen hin.

Wasseranschlüsse: Alle frostgefährdeten Außenwasseranschlüsse müssen vor den ersten Minustemperaturen entleert werden. Sie können sonst einfrieren und platzen.

Fenster: Es empfiehlt sich, im Herbst noch einmal die Fenster- und Türdichtungen zu kontrollieren. Sind sie porös, schließen sie womöglich nicht wind- und wasserdicht.

Bäume: Herbst und Winter können Stürme und starke Böen mit sich bringen. Deswegen sollten Hausbesitzer ebenfalls prüfen, ob an Bäumen, die am Haus stehen, Äste beim nächsten Sturm oder unter Schneelast abbrechen können. Diese müssen rechtzeitig entfernt werden.

Beleuchtung: Wenn es im Herbst und Winter früh dunkel wird, muss die Beleuchtung funktionieren. Hausbesitzer sollten daher alle Leuchten an Wegen rings ums Haus kontrollieren. Darauf weist der VPB hin. Beleuchtet sein sollten alle Außentreppen, das Gartentor, die Auffahrt und die Haustür.

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