Urteil: Prügelnder Mieter muss mit Kündigung rechnen

München (dpa/tmn) · Vermieter können ihren Mietern die Wohnung kündigen, wenn diese gewalttätig gegen Nachbarn vorgegangen sind. Das entschied zuletzt ein Gericht, nachdem ein prügelnder Mieter seine Kündigung nicht akzeptieren wollte.

 Wenn die Polizei eingreifen muss: Wer seine Nachbarn körperlich angreift, stört den Hausfrieden erheblich. Der Vermieter kann dem rabiaten Hausbewohner daraufhin die Wohnung kündigen. Foto: Fredrik von Erichsen

Wenn die Polizei eingreifen muss: Wer seine Nachbarn körperlich angreift, stört den Hausfrieden erheblich. Der Vermieter kann dem rabiaten Hausbewohner daraufhin die Wohnung kündigen. Foto: Fredrik von Erichsen

Prügelnde Mieter müssen damit rechnen, dass ihnen die Wohnung gekündigt wird. Das gilt insbesondere dann, wenn sie gewalttätig gegen ihre Nachbarn vorgehen. Denn in diesem Fall wird der Hausfrieden erheblich gestört, befand das Amtsgericht München.

In dem verhandelten Fall hatte der Mieter einer Ein-Zimmer-Wohnung einen Nachbarn und dessen Freund im Treppenhaus angegriffen. Bei einem heftigen Handgemenge wurde der Nachbar so schwer verletzt, dass er einen Monat im Krankenhaus lag. Die Vermieter kündigte dem rabiaten Mieter daraufhin. Da der Mann aber seine Wohnung nicht räumen wollte, landete der Fall vor Gericht.

Die Kündigung war nach Ansicht der Richter gerechtfertigt. Mit seinem Verhalten habe der Mieter den Hausfrieden so sehr gestört, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Seit dem Vorfall sei nicht nur der geschädigte Nachbar, sondern auch andere Mitmieter so verängstigt, dass sie ausziehen wollen. Dieses Mietverhältnis fortzusetzen, sei für den Vermieter nicht zumutbar.

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