Bitburg/ Trier: Luxemburger möchte Saunaclub errichten – Verwaltungsgericht prüft Baubescheid

Obwohl der Bebauungsplan des Bitburger Flugplatzgeländes die Ansiedlung von Bordellbetrieben ausschließt, möchte ein Metzger aus Luxemburg dort eine Kontaktsauna errichten. Eine Bauvoranfrage wurde von der Kreisverwaltung abgelehnt, weshalb nun das Verwaltungsgericht prüfen muss, inwieweit der Bebauungsplan wirksam ist.

Dass es auf Bitburgs Flugplatzgelände Vergnügungseinrichtungen geben soll, in denen es für Geld nicht nur Getränke zu kaufen gibt, ist zwar ein Gerücht, aber es hält sich hartnäckig.

Ein Gerücht ist es deshalb, weil dort jede Form von Prostitution untersagt ist. Nachdem ein osteuropäischer Investor vor Jahren das Vorhaben geäußert hatte, auf der ehemaligen Airbase ein Bordell zu errichten, reagierte der Zweckverband Flugplatz umgehend und änderte die Bebauungspläne dahingehend, dass Einrichtungen, die dem Zweck der Prostitution dienen, dort nicht erlaubt sind.

Nun liegt der Eifelkreisverwaltung die Bauvoranfrage eines luxemburgischen Fleischers vor, der im A-Shelter-Bereich einen Saunaclub eröffnen möchte. Ähnlich wie in der Schwitzabteilung des Cascade-Schwimmbads sollen die Besucher hier unbekleidet ihre Freizeit verbringen - mit dem feinen Unterschied, dass sie hier sexuelle Kontakte anbahnen dürfen und der Einsatz professioneller Kontaktsauna-Mitarbeiterinnen schließlich dafür sorgen soll, dass es bei dieser Anbahnung alleine nicht bleibt.

Das wiederum wäre ein ganz klarer Fall von Prostitution, weshalb die Eifelkreisverwaltung eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Kontaktsauna abgelehnt hat. Nachdem der Antragsteller dagegen Klage eingereicht hat, muss sich nun das Verwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigen.

„Wenn im Gewerbegebiet Flugplatz kein Bordellbetrieb möglich ist, wo dann?“, fragt Edgar Haubrich, der Anwalt des luxemburgischen Geschäftsmanns. „Der Bebauungsplan leidet bereits jetzt an Abwägungsausfall“, sagt Haubrich, und führt als Beispiel die ebenfalls auf dem Flugplatz angesiedelte und genehmigte „Pussycat“-Bar auf, die „unter Taxifahrern als Bordell bekannt“ sei.

Dem widerspricht Stephan Schmitz-Wenzel von der Eifelkreisverwaltung. Es habe einen Ortstermin im „Pussycat“ gegeben, „amtlich und am helllichten Tag“, erklärt Schmitz-Wenzel, bei dem „keine Nebenräume gefunden wurden, die Prostitution zulassen“.

Rechtsanwalt Haubrich fordert indessen eine Überprüfung der vor sieben Jahren abgeänderten Bebauungspläne, auch vor dem Hintergrund des seit 2002 geltenden Prostitutionsgesetzes, das die rechtliche Stellung von Prostitution als Dienstleistung regelt.

Ob diese Dienstleistung zukünftig auf dem Flugplatz grundsätzlich möglich ist, oder – um dem eingangs erwähnten Gerücht Rechnung zu tragen – ob diese Dienstleistung auch genehmigt ist, darüber muss nun das Verwaltungsgericht entscheiden.

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