Skandal bleibt ohne juristische Folgen

WITTLICH. (mai) Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sieht in der Beförderung der Seniorin vom Düsseldorfer Pro-SenioreHeim in die Wittlicher Kreisverwaltung im April 2004 keine strafbare Handlung.

Weder Nötigung noch Erpressung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung oder Aussetzung hätten im Fall der Seniorin vorgelegen. Dies wurde gestern im Kreisausschuss Bernkastel-Wittlich bekannt gegeben und blieb dort ohne Kommentar. Der Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Johannes Mocken, erklärte auf TV -Nachfrage, Freiheitsberaubung hätte nur dann vorgelegen, wenn die Frau etwas mitbekommen hätte. Sie sei aber zum Zeitpunkt des Transports im April 2004 nicht ansprechbar gewesen. Drei Anzeigen gegen Pro Seniore waren erstattet worden: von der Kreisverwaltung Wittlich, dem Sohn der Seniorin und der Stadt Düsseldorf. Pro Seniore hatte die damals 76-jährige, pflegebedürftige Frau wegen Kostenstreitigkeiten von Düsseldorf in die Wittlicher Kreisverwaltung gebracht. Das Unternehmen hat bundesweit damit für Schlagzeilen gesorgt. Zu dem Thema hatte es eine Kreistagssitzung in Wittlich gegeben. Einhellig hatten die Fraktionen das Vorgehen von Pro Seniore als menschenverachtend verurteilt. Die Senorin, die kurzzeitig in Kinheim wohnte, ist seit dem Vorfall in einem Altenheim an der Mosel untergebracht. Ihr in Düsseldorf lebender Sohn hat entschieden, dass sie dort bleiben soll. Es geht der Frau den Umständen entsprechend gut.

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