93 Baustellen für die Kenner Ley

Kenn · Ein Großprojekt bahnt sich für die Gemeinde Kenn an: Auf der Höhe über dem Ort soll das Erschließungsgebiet Kenner Ley II mit insgesamt 93 Baugrundstücken entstehen. Der Ortsgemeinderat Kenn hat den Bebauungsplanentwurf genehmigt und das öffentliche Beteiligungsverfahren eingeleitet.

Das von der Gemeinde Kenn geplante Siedlungsgebiet Kenner Ley II umfasst ein rund 70 000 Quadratmeter großes Areal in Hanglage, das sich unmittelbar an das alte Baugebiet Kenner Ley I aus den 1970er Jahren anschließt. Etwa 40 000 Quadratmeter davon sollen als Grundstücke für Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser genutzt werden. Die verbleibenden Flächen sind den Straßen, Wegen und Grünflächen vorbehalten.

Insgesamt ist das von der Gemeinde erworbene Gesamtgelände sogar noch größer - allerdings mussten zwei Flächen aus der Planung herausgenommen werden, weil das Neubauareal sonst die zulässige Eigenbedarfsgrenze für Kenn überschritten hätte. Die beiden Restflächen dienen als Reserve für den Fall eines späteren Zusatzbedarfs.

Zahlreiche Anfragen aus Kenn nach Baugrundstücken hatten nach Angaben von Ortsbürgermeister Rainer Müller den Anstoß für das Projekt gegeben. Die nun zu überplanende Fläche sei allerdings wesentlich größer ausgefallen als ursprünglich vorgesehen, denn "das Areal ist weitgehend in der Hand eines Eigentümers, und der wollte nur komplett an die Gemeinde verkaufen". Als die Pläne im Spätsommer 2012 bekannt wurden, hatte es zunächst einige Irritationen bei Bewohnern der Kenner Ley I gegeben (der TV berichtete). Sie befürchteten, dass die gesamte Erschließung des neuen Baugebiets über die Alte Poststraße vor ihren Haustüren erfolgen könnte. Doch diese Bedenken konnten laut Müller inzwischen zerstreut werden: Die Anbindung des Neubaugebiets soll nicht von der Höhe über die Alte Poststraße verlaufen, sondern vom unteren Ende über die Straße Im Höhberg von Kenner Seite. Nicht vermeiden lasse sich auf der Alten Poststraße ein stärkeres Verkehrsaufkommen während der Erschließungs- und Bauphase.Auch Baugebiet in Ruwer?

Noch Zukunftsmusik sind die Pläne der Stadt Trier auf der angrenzenden Ruwerer Gemarkung Zentenbüsch. Die Stadt hat dort ein mögliches Baugebiet ins Auge gefasst. Das Projekt befindet sich aber in einer sehr frühen Phase - es gibt nur einen Stadtratsbeschluss zur Einleitung einer Vorprüfung.

Demgegenüber hat das von Kenn beauftragte Büro igr AG aus Rockenhausen das Gebiet der Kenner Ley II inzwischen schon konkret überarbeitet - auch wenn die detaillierte Bebauungsplanung, die Hubert Bruch von igr in der Sitzung vorstellte, zunächst noch als "Entwurf" galt. Bei der Aussprache gingen die Ratsmitglieder ausführlich ins Detail - etwa mit der Frage, in welchen Bereichen Reihenhäuser und/oder Einzelhäuser zulässig sein könnten. Ebenfalls diskutiert wurden die zulässigen Trauf- und Firsthöhen der Bauten, Dachformen, Lärmschutz, Natur- und Umweltbelange und, und, und ... Über zwei Stunden gönnte sich der Rat für die Diskussion. Es gab eine Reihe von Detailänderungen, für die sich das politische Gremium ausführlichen Rat bei den anwesenden technischen Experten einholte.

Mehrheitlich bei einer Gegenstimme genehmigte der Rat die Planung. Im Rahmen des nun folgenden Beteiligungsverfahrens (Offenlage) haben Bürger, Ämter und andere öffentliche Institutionen bis Anfang August die Gelegenheit, den Plan einzusehen und Bedenken, Anregungen oder Einwände einzubringen.Extra

Personeller Wechsel: Als neues Ratsmitglied wurde Christian Regnery (CDU) verpflichtet. Er löst CDU-Ratsmitglied Michael Hein ab, der wegen Wegzugs aus der Gemeinde Kenn ausscheiden musste. Renaturierung: Bei starken Regenfällen ist der Abfluss des Kenner Bachs regelmäßig überlastet. Wie Armin Kopp, Bauabteilung der Verbandsgemeinde Schweich, dazu mitteilte, sei deshalb eine rund 50 000 Euro teure Teilrenaturierung des Gewässers geplant. Die Maßnahme würde zu gut 90 Prozent vom Land aus der Aktion Blau gefördert. Kita-Vertrag: Für den neuen Kindergarten mit Außenanlagen hat die Gemeinde Kenn einen Nutzungsvertrag mit der bistumseigenen Kita-GmbH abgeschlossen. Die Laufzeit des vom Kreis ausgearbeiteten Mustervertrags beträgt 25 Jahre. f.k.

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