Gestank aus Wohnung kann Kündigungsgrund sein

Wetzlar (dpa/tmn) · Wer Wand an Wand mit seinen Nachbarn wohnt, hat es sicher schon einmal erlebt. Es zieht ein unangenehmer Geruch durchs Treppenhaus oder durch die Fenster in die eigene Wohnung. Werden Nachbarn dauerhaft so belästigt, müssen sie dies nicht dulden.

 Wenn ein Duftspray gegen den Gestank des Nachbarn nichts mehr ausrichten kann, hilft manchmal nur die Kündigung. Foto: Jens Schierenbeck

Wenn ein Duftspray gegen den Gestank des Nachbarn nichts mehr ausrichten kann, hilft manchmal nur die Kündigung. Foto: Jens Schierenbeck

Ein ständig aus der Wohnung dringender starker Gestank kann ein Kündigungsgrund sein. Denn der Hausfrieden könne dadurch nachhaltig gestört werden, befand das Amtsgericht Wetzlar (Az.: 38 C 1389/12(38)), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 15/2013) des Eigentümerverbandes Haus und Grund Berlin berichtet. Daher sei eine fristlose Kündigung durchaus gerechtfertigt.

In dem verhandelten Fall drang aus der Wohnung der Mieter im Souterrain ein starker unangenehmer Geruch, der durch das ganze Haus zog. Nachdem sich Nachbarn beschwert hatten, mahnte der Vermieter die Mieter erst erfolglos ab und kündigte ihnen dann.

Zu Recht, wie die Richter befanden. Denn sie stellten nach einem Ortstermin fest, wegen fehlender Körperhygiene der stark rauchenden Mieter und fehlender Reinigungsmaßnahmen rieche es in der Tat im ganzen Haus sehr penetrant. Das müssten die übrigen Mieter nicht hinnehmen.

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