Kaution kann mit Hartz IV getilgt werden

Benötigt ein Bezieher von Hartz IV eine Mietkaution, um in eine andere angemessene Wohnung einziehen zu können, so kann ihm der Betrag durch das Jobcenter zur Verfügung gestellt werden - allerdings nur als Darlehen. Ein entsprechendes Urteil hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az.

: L 31 AS 1048/13) gefällt. Dieser Kredit wird getilgt, indem vom monatlichen Regelsatz zehn Prozent abgezogen werden. Verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dieser Regelung bestünden nicht. np

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