Mietzahlung erschließt sich aus Vertrag

Wird in einem Mietvertrag versehentlich nicht angekreuzt, ob die Miete monatlich, vierteljährlich oder jährlich zu entrichten ist, die Betriebskosten aber ausdrücklich monatlich, so ist davon auszugehen, dass auch die Miete "pro Monat" beim Vermieter landen muss. Beruft sich der Mieter darauf, von einer "jährlichen" Zahlung ausgegangen zu sein, und zahlt er nicht, so darf der Vermieter fristlos kündigen, urteilten die Richter des Landgerichts Berlin (AZ: 67 S 278/14).

np

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