Rauchmelder müssen meist von Vermieter installiert werden

Recklinghausen (dpa/tmn) · Fast überall in Deutschland sind die Vermieter dafür zuständig, Rauchmelder in Mietwohnungen anzubringen. Aber es gibt Ausnahmen, zum Beispiel in Berlin und Brandenburg.

 In Mietwohnungen muss sich in der Regel der Vermieter um den Einbau von Rauchmeldern kümmern. Die Kosten für die Wartung dürfen aber auf die Mieter umgelegt werden. Foto: Franz-Peter Tschauner

In Mietwohnungen muss sich in der Regel der Vermieter um den Einbau von Rauchmeldern kümmern. Die Kosten für die Wartung dürfen aber auf die Mieter umgelegt werden. Foto: Franz-Peter Tschauner

In Mietwohnungen muss sich in der Regel der Vermieter um den Einbau von Rauchmeldern kümmern. Darauf weist der Mieterschutzbund in Recklinghausen hin. Ausnahme ist Mecklenburg-Vorpommern, dort ist es Aufgabe der Mieter. In 13 von 16 Bundesländern sind Rauchmelder den Angaben zufolge Pflicht. Lediglich in Berlin, Brandenburg und Sachsen gibt es keine Verpflichtung, Rauchmelder zu installieren.

Die Rauchmelder müssen regelmäßig gewartet werden. Das übernimmt in der Regel der Vermieter. Die Kosten dafür darf er allerdings auf die einzelnen Mieter umlegen.

Bei einem Fehlalarm müssen Mieter nicht in jedem Fall für Folgeschäden aufkommen. Das entschied das Amtsgericht Hannover. In dem verhandelten Fall hatten Nachbarn die Feuerwehr verständigt, weil ein Rauchmelder Alarm schlug. Die Feuerwehr brach die Wohnungstür auf und stellte fest, dass kein Feuer ausgebrochen war. Der Vermieter wollte anschließend die Kosten für die beschädigte Tür von den Mietern zurück. Ohne Erfolg, denn nach Ansicht der Richter liegt hier keine Pflichtverletzung vor (Az.: 537 C 17077/05).

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