Tierbesitzer dürfen Balkon nicht mit Netz absichern

Berlin (dpa/tmn) · Wollen Katzenbesitzer ihren Stubentiger mit einem Netz daran hindern, vom Balkon zu springen, brauchen sie dafür die Erlaubnis ihres Vermieters. So befand es ein Gericht.

 An einem sonnigen Plätzchen auf einem Balkon fühlen sich Katzen wohl. Foto: Patrick Pleul

An einem sonnigen Plätzchen auf einem Balkon fühlen sich Katzen wohl. Foto: Patrick Pleul

Tierhalter dürfen ihren Balkon nicht einfach mit einem Netz absichern. Denn damit verändern sie das Erscheinungsbild des Hauses, befand das Amtsgericht Neukölln (Aktenzeichen: 10 C 456/11). Das berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin. Daher sei für eine solche Vorrichtung die Erlaubnis des Vermieters erforderlich.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter an seinem Balkon einen Holzrahmen mit einem Netz angebracht. Damit wollte der Tierbesitzer seiner Katze ermöglichen, auf den Balkon zu gehen, zugleich aber sicherstellen, dass das Tier von dort nicht auf die Straße springen kann. Der Vermieter verlangte jedoch, dass die Konstruktion wieder abgebaut wird.

Zu Recht, fanden die Richter. Denn die Konstruktion sei eine bauliche Veränderung, die nach außen in Erscheinung trete. Sie sei zudem auf Dauer angelegt. Daher habe der Vermieter das Recht, seine Zustimmung zu verweigern.

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