Vermieter muss Schäden darlegen

Düsseldorf · Behauptet ein Vermieter beim Auszug, dass der Mieter die Wohnung stark beschädigt zurückgelassen hat, so muss er die Schäden "substantiiert darlegen". Das hat das Amtsgericht Düsseldorf im Fall einer Luxuswohnung entschieden.

Ohne ausreichende Dokumentation kann der Vermieter seinen Anspruch auf Schadenersatz nicht durchsetzen. Er müsse beweisen, in welchem Zustand die Wohnung vermietet und wie sie nach dem Auszug vorgefunden worden ist (AZ: 22 C 3881/12).
Baumfällung zahlt der Vermieter


Potsdam. Werden Bäume gefällt, bezahlt der Vermieter - Das stellten die Richter des Amtsgerichts in Potsdam noch einmal klar. Zwar darf der Vermieter Kosten für regelmäßig anfallende Gartenarbeiten auf einem Mietgrundstück auf seine Mieter umlegen. Dazu gehört allerdings nicht das Fällen von Bäumen. Den Aufwand für diese Arbeiten hat der Vermieter selbst zu tragen (AZ: 23 C 349/11). red

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