Vermieter muss Schäden darlegen

Düsseldorf · Behauptet ein Vermieter beim Auszug, dass der Mieter die Wohnung stark beschädigt zurückgelassen hat, so muss er die Schäden "substantiiert darlegen". Das hat das Amtsgericht Düsseldorf im Fall einer Luxuswohnung entschieden.

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