Videoüberwachung an Haustür vom Mietshaus nicht erlaubt

Kiel (dpa/tmn) · Vor allem in großen Wohnanlagen setzen Vermieter zum Schutz der Mieter und um Vandalismus vorzubeugen auf eine Überwachung mit Kameras. Doch das ist nur in seltenen Fällen erlaubt.

 Die einen fühlen sich überwacht, andere sicherer - erlaubt ist eine Kameraüberwachung aber in Mietshäusern nur unter bestimmten Bedingungen. Foto: Patrick Pleul

Die einen fühlen sich überwacht, andere sicherer - erlaubt ist eine Kameraüberwachung aber in Mietshäusern nur unter bestimmten Bedingungen. Foto: Patrick Pleul

Vermieter und Mieter dürfen nicht ohne weiteres eine Videokamera im und am Haus einsetzen. Gemeinschaftsflächen gelten als geschützte Räume: Der Hauseingang, der Flur oder der Aufzug dürfen daher nicht videoüberwacht werden, wie die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer mitteilt.

Auch zu weit geht es, wenn Bereiche hinter der Grundstücksgrenze von der Kamera erfasst werden - etwa der Balkon des Nachbarn. Solche Überwachungssysteme dürfen nur installiert werden, wenn jemand das alleinige Hausrecht hat oder ein berechtigtes Überwachungsinteresse nachgewiesen werden kann. Letzteres wäre etwa der Fall, wenn es in der Tiefgarage - eigentlich ein geschützter, überwachungsfreier Bereich - häufig zu Diebstählen oder Raubüberfällen kommt.

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