Wechsel des Heizkostenzählers müssen Mieter dulden

Berlin (dpa/tmn) · Der alte Heizkostenzähler soll weg. Ein neues, funkfähiges Gerät ist dafür geplant. Bei diesem Tausch haben Mieter kein Mitspracherecht. Allein der Eigentümer entscheidet darüber. Der muss den Tausch allerdings rechtzeitig ankündigen.

 Der alte Verbrauchsmesser hat ausgedient. Wird er ausgetauscht, muss das der Mieter rechtzeitig erfahren. Foto: Jan Woitas

Der alte Verbrauchsmesser hat ausgedient. Wird er ausgetauscht, muss das der Mieter rechtzeitig erfahren. Foto: Jan Woitas

Wenn Vermieter alte Heizkostenzähler durch funkfähige Geräte ersetzen lassen, müssen Mieter dies dulden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Wie der Eigentümer seiner Pflicht zur Verbrauchserfassung nachkommt, kann dieser selbst entscheiden. Der Vermieter muss dem Mieter jedoch den Austausch der Geräte rechtzeitig ankündigen.

Eine Ausnahme der Duldungspflicht besteht nur dann, wenn der Eigentümer die Heizkostenzähler mieten oder leasen will. In seinem Ankündigungsschreiben muss der Vermieter hier den Mietern die Kosten mitteilen, die umgelegt werden sollen. Wenn die Mehrheit der Mieter dieser Anschaffungsart aufgrund der Kosten innerhalb eines Monats nach der Ankündigung widerspricht, ist der Einbau von gemieteten oder geleasten Geräten unzulässig.

Der Vermieter darf aber weiterhin gekaufte Geräte einbauen lassen. An deren Beschaffungskosten können die Mieter allenfalls im Wege einer Modernisierungsmieterhöhung beteiligt werden.

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