Mail aus Versehen gesendet: Zurückrufen oder entschuldigen

Berlin (dpa/tmn) · Erst nach dem Klick aufs „Senden“-Knöpfchen fällt es auf: Die E-Mail ging an den Falschen raus. Manchmal lässt sich der Fauxpas mit technischen Mitteln beheben, oft hilft aber nur eine Entschuldigung.

Eine E-Mail an den falschen Empfänger zu versenden, kann peinlich werden. Das gilt etwa, wenn man einem Kollegen einen bösen Witz schicken wollte - und die E-Mail aus Versehen beim Kunden landet. „In solchen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten“, sagt die Karriereberaterin Nandine Meyden aus Berlin.

Die eine sei die technische Lösung. Der Arbeitnehmer könne versuchen, die E-Mail zurückzurufen. Allerdings funktioniert das nur in wenigen Fällen. Voraussetzung ist, dass Empfänger und Absender in der dergleichen Organisation arbeiten und daher ihr E-Mail-Konto auf demselben Server liegt. Hat der Empfänger die E-Mail noch nicht gelesen, lässt sich diese bei dem Programm Outlook über den Button „Aktionen“ zurückholen, wobei sich das genauere Prozedere von Version zu Version unterscheidet ( Outlook 2003 , Office 2007 , Office 2010 ).

Funktioniert das nicht, bleibe nur, in die Offensive zu gehen, sagt Mayden. „Stand etwas Unverschämtes in der E-Mail, würde ich den Empfänger anrufen und mich entschuldigen.“ Stand darin lediglich Unverfängliches, empfiehlt sie, eine Nachricht hinterherzuschicken, in der steht: „Entschuldigung. Ich habe Ihnen gerade irrtümlich eine E-Mail geschickt.“

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