Gesundheit Letzte Tage der Maskenpflicht: Breite Akzeptanz für Vorgaben
Berlin · Verpflichtende Masken und Tests gehörten lange zum Corona-Alltag. Das ist bald Geschichte, und auch in anderen Bereichen endet der Pandemiemodus. Blicken die Bundesbürger mit Frust oder Verständnis darauf zurück?
Nach drei Jahren in der Corona-Krise sind es nur noch wenige Tage: Zu Ostern ist die Zeit der staatlichen Schutzvorgaben im Kampf gegen die Pandemie in Deutschland vorerst vorbei. Nach mehreren Lockerungsschritten laufen am kommenden Freitag (7. April) die letzten bundesweiten Maskenpflichten im Gesundheitswesen aus.
Dass im Herbst und Winter dann wieder Alltagsauflagen greifen könnten, glaubt eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger laut einer Umfrage momentan nicht. Für die lange verpflichtenden Schutzregeln zu Masken und Tests gibt es demnach im Rückblick eine breite Akzeptanz.
In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur nannten 48 Prozent die Maskenpflichten alles in allem betrachtet völlig richtig und 25 Prozent eher richtig. Völlig falsch fanden sie dagegen 14 Prozent, eher falsch 11 Prozent. Die Testpflichten beurteilten 41 Prozent der Befragten allgemein als völlig richtig und 32 Prozent als eher richtig. Als völlig falsch stuften sie 12 Prozent ein, als eher falsch 11 Prozent.
Keine größeren Probleme beim Umgang mit den Vorgaben hatten laut der Umfrage fast zwei Drittel der Befragten. Dass ihnen das Einhalten der Maskenpflicht allgemein betrachtet sehr leicht gefallen sei, sagten 34 Prozent. Eher leicht fiel es nach eigenen Angaben 31 Prozent. Sehr schwer fanden es 14 Prozent, eher schwer 17 Prozent. Testpflichten einzuhalten, fiel 31 Prozent sehr leicht und 34 Prozent eher leicht. Sehr schwer fanden es 13 Prozent, eher schwer 18 Prozent. Befragt wurden vom 29. bis 30. März insgesamt 2039 Menschen ab 18 Jahren.
Risikogruppen durch Maskenpflicht geschützt
Als Folge der Masken- und Testpflichten wurde mit 59 Prozent am häufigsten genannt, dass dadurch Risikogruppen wie Ältere und Kranke geschützt wurden. Dass hohe Kosten entstanden, fanden 49 Prozent. Für 48 Prozent traf zu, dass die Pandemie in Deutschland unter Kontrolle gehalten wurde. Dass die Freiheit damit eingeschränkt wurde, nannten 43 Prozent - und 41 Prozent fanden, dass so Alltagsaktivitäten trotz Corona möglich gewesen waren. Dass durch die Maßnahmen und Schutzregeln die Gesellschaft polarisiert wurde, traf für 32 Prozent zu. Keine der genannten Optionen zutreffend fanden demnach 2 Prozent.
Bei den Erwartungen an möglicherweise erneute Alltagsregeln überwiegt laut der Umfrage die Zuversicht. Dass im nächsten Herbst und Winter noch einmal staatliche Vorgaben kommen könnten, glauben 23 Prozent - 56 Prozent glauben es nicht. 21 Prozent machten dazu keine Angaben.
Nun kommt das Ende der bundesweiten Corona-Auflagen. Anfang März fielen schon alle restlichen Testpflichten weg, die noch für Besuche in Kliniken oder Pflegeheimen galten. Parallel endete auch das Angebot kostenloser „Bürgertests“ für alle, das den Staat Milliarden kostete. Die einst zahlreichen Maskenpflichten etwa in Läden, Bussen und Bahnen sind schon länger aufgehoben. Als letzte gilt noch bis Karfreitag, 7. April, eine Maskenpflicht für Besucher und Besucherinnen in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Am Karsamstag, 8. April, ist auch das vorbei.
Großer Streit darum herrscht angesichts der stabilen Corona-Lage nicht, auch wenn es immer noch Ansteckungen gibt. Der 7. April als letzter Geltungstag der Corona-Bestimmungen stand ohnehin im Infektionsschutzgesetz. Dieses wurde im Oktober für eine kritischere Lage im Winter um extra Instrumente ergänzt. Sie wurden dann aber nicht gebraucht. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) machte klar, dass eine Verlängerung über den 7. April hinaus nicht geplant ist. Er hob zugleich hervor, dass die langen Schutzregeln gewirkt hätten und die entspanntere Situation nicht von alleine gekommen sei.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte der „Welt am Sonntag“: „Es ist gut, dass Anfang April die letzten bundesweiten Corona-Regeln auslaufen. Die massiven Eingriffe in die Grundrechte waren die Ausnahme in der Pandemie - Freiheit ist nun wieder die Regel.“ Er sprach sich dafür aus, das Infektionsschutzgesetz nun im Nach-Krisen-Modus gründlich zu überprüfen.
Auch mehrere andere Bereiche gehen nun aus dem Krisenmodus heraus:
- Bei leichten Erkältungen muss man seit Samstag wieder in die Praxis gehen, wenn man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung braucht. Denn Krankschreibungen per Telefon, die seit März 2020 fast immer möglich waren, gibt es nicht mehr. Gesundheitspolitiker, Verbraucherzentralen und Hausärzte werben für eine Fortsetzung auf Dauer. Lauterbach hält das für sinnvoll, erklärte aber, die Entscheidungsbefugnis liege beim Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen.
- Die Corona-Impfungen gehen in die reguläre Versorgung über. Dabei sollen sie auch vom 8. April an auf breiterer Front kostenlos möglich sein, wie aus einem Verordnungsentwurf des Ministeriums hervorgeht. Rahmen für den Impf-Anspruch soll künftig eine Richtlinie sein, die sich an der Empfehlung der Ständigen Impfkommission orientiert. Impfungen auf Kassenkosten sollen möglich sein, wenn es eine Ärztin oder ein Arzt für medizinisch erforderlich hält.
- Für die Urlaubssaison 2023 fallen die schon weitgehend gelockerten Corona-Regeln bei der Einreise nach Deutschland weg. Die Verordnung läuft am 7. April aus. Zu Jahresbeginn hatte wegen einer Infektionswelle in China vorübergehend eine Testpflicht für Reisende von dort gegolten. Einstige Vorgaben mit 3G-Nachweisen als Geimpfte, Genesene oder Getestete sind längst passé. Als „Notbremse“ gab es noch Regeln für Gebiete, in denen neue Corona-Varianten auftreten.
- Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung beendet seine Arbeit. An diesem Dienstag gibt es noch ein Mittagessen mit Kanzler Olaf Scholz (SPD), der dem Gremium aus 19 Fachleuten dankt. Sie hatten seit Ende 2021 zwölf Stellungnahmen zu Aspekten des Krisenmanagements veröffentlicht. Im Kanzleramt wird noch diskutiert, was sich dem Expertenrat anschließen könnte - mit Blick auf die Zusammensetzung und künftige Arbeitsschwerpunkte.
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