Nach Gerichtsurteil: Illegales Film-Streaming kann abgemahnt werden

Luxemburg · Illegales Streaming wird riskanter. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen nun auch Nutzer reiner Streamingseiten mit Abmahnpost vom Anwalt rechnen.

Denn laut EuGH kann auch eine flüchtige Vervielfältigung wie beim Streaming eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Im Gegensatz zum Filesharing wird der Film dabei nicht dauerhaft abgespeichert.

Eine Abmahnwelle sei aber nicht zu befürchten, lautet die Einschätzung des Leipziger Rechtsanwalts Jonas Kahl. Das liegt zum einen daran, dass es beim Streaming nicht ohne weiteres möglich ist, die IP-Adressen der Nutzer zu ermitteln. Zum anderen müssten Gerichte im Einzelfall klären, ob ein Nutzer die illegale Natur eines Angebots erkennen konnte. Gerade das sei aber wegen der vielfältigen Streamingangebote für viele Menschen nicht immer ersichtlich, so Kahl. Zudem spiele es eine Rolle, ob der Absatz des Originalfilms durch das illegale Angebot beeinträchtigt wurde.

Und: Wer erwischt würde, müsse vermutlich mit geringeren Kosten als bei einer Abmahnung wegen Filesharings rechnen. Beim Streaming eines Films werden schließlich keine Daten an Dritte weitergegeben. Der Schaden für den Rechteinhaber sei deswegen geringer.

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