Bestattungsverbot bleibt

METTERICH. (har) Einstimmig hat sich der Ortsgemeinderat Metterich dagegen ausgesprochen, dass ausnahmsweise Menschen auf dem alten Teil des Friedhofs begraben werden können. Dieses Ansinnen wollen die Antragsteller nun per Bürgerentscheid erreichen.

Keine Einigung in der Auseinandersetzung um die Bestattung von Ehegatten auf dem alten Teil des Mettericher Friedhofs: Einstimmig hat der Ortsgemeinderat den Einwohnerantrag abgelehnt. Dieser Entscheidung vorausgegangen war eine ausführliche - teils emotionale - Debatte. "Es ist für die Betroffenen eine große seelische Belastung, nicht mehr ins Familiengrab zu ihren Ehegatten zu dürfen", hatte Martha Degens den Antrag begründet. Die sieben Antragsteller seien alle älter als 70 Jahre alt und wollten neben ihren Ehegatten beerdigt werden. Sie machten den Vorschlag, Ausnahmen zuzulassen und diese Gräber dann in eine neue Gestaltung zu integrieren. Von einer nicht hinnehmbaren Störung der Totenruhe sprach Helmut M. Erhardt. "Mein Onkel ist ein Jahr vor der Friedhofsschließung im alten Teil beerdigt worden", sagte Ehrhardt. "Und meinen Tante treibt es um, dass sie nicht zu ihm ins Grab darf." Er verwies darauf, dass nicht nur die sieben Senioren nicht mit der derzeitigen Regelung zufrieden sind. "Ich garantiere ihnen, dass wir das nötige Quorum von 57 Stimmen für einen Bürgerentscheid erreichen", sagte Ehrhard. Ortsbürgermeister Rainer Wirtz machte noch einmal deutlich, warum der Ortsgemeinderat sich zur Teilschließung des Friedhofs entschlossen habe. Die schwierige Geologie mit den damit einhergehenden Problemen mit der Verwesung und die teilweise sehr eng aneinander liegenden Gräber seien Grund für diesen Schritt gewesen. Er wies darauf hin, dass den Metterichern mehrfach in Bürgerversammlungen gesagt worden sei, dass es nach der Inbetriebnahme des neuen Friedhofsteils keine Beerdigungen im alten Teil mehr geben könne. Und noch ein weiteres Problem würden die Ausnahmegenehmigungen nach Meinung des Ortsgemeinderats bringen. Schließlich gebe es mehr als sieben Mettericher, deren Ehepartner im alten Teil begraben liegen. Und die sind teilweise erst zwischen 50 und 60 Jahren alt. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von rund 75 Jahren und einer 30-jährigen Liegezeit sei eine Umgestaltung dann erst in 55 Jahren möglich. Aufgrund von Befangenheit von der Beratung ausgeschlossene Mitglieder des Ortsgemeinderats signalisierten derweil nach der Abstimmung, dass sie das Votum des Rats unterstützen.

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