Wer zahlt die Reittherapie?

Weil das Jugendamt die Übernahme der Kosten für heilpädagogisches Reiten abgelehnt hat, sind die Eltern eines zehnjährigen Kindes vor das Verwaltungsgericht Trier gezogen. Dort wird heute darüber verhandelt, inwieweit diese Klage berechtigt ist.

Bitburg/Trier. Hinweise dafür, dass der Aufenthalt auf dem Rücken eines Pferdes zur Förderung der eigenen Gesundheit beitragen kann, gibt es viele. Und einige davon sind bereits mehrere hundert Jahre alt. So wurde beispielsweise bereits im 16. Jahrhundert die Reittherapie als Mittel etwa gegen Lungenkrankheiten eingesetzt.

Als anerkannte Therapieform gilt das Reiten allerdings erst seit Ende des 20. Jahrhunderts. Zur Anwendung kommt sie beispielsweise bei Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen oder aber bei Störungen wie Autismus. Doch ist es weniger die Wirkung, die immer wieder in Frage gestellt wird, als die Zuständigkeit der Kostenübernahme.

Kostenübernahme nur bei Vorschulkindern



Und genau damit beschäftigt sich heute auch das Verwaltungsgericht Trier. Dort nämlich haben die Eltern eines Kindes Klage eingereicht, weil sich das Jugendamt des Eifelkreises Bitburg-Prüm weigert, die Kosten für heilpädagogisches Reiten zu übernehmen.

Dass der Familie diese Eingliederungshilfe nicht bewilligt werde, habe auch einen guten Grund, erklärt Stephan Schmitz-Wenzel von der Kreisverwaltung. "Im Grunde müssten die Kosten von uns übernommen werden, allerdings nur, wenn das Kind noch nicht eingeschult wäre", sagt er. Weil es sich in diesem Fall allerdings um ein zehnjähriges Kind handele, sei der Kreis nicht dazu verpflichtet, sagt Schmitz-Wenzel und verweist auf die aus seiner Sicht klare Rechtslage diesbezüglich.

Zwar habe der Kreis im vergangenen Herbst bei einem Verfahren, wo es ebenfalls um die Frage der Kostenübernahme für Reittherapie gegangen sei, vor dem Oberverwaltungsgericht verloren, fügt er hinzu, doch sei bei diesem Prozess das Kind noch im Vorschulalter gewesen. Zudem sei es bei dem Koblenzer Verfahren darum gegangen, ob der Kreis oder aber die Krankenkasse die Kosten für die Therapie tragen müsse.

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