Prozess Zigarette überführt Kupferdieb

Bitburg · Das Gericht hat einen 27-Jährigen zu einer Haftstrafe verurteilt. Er hatte 2016, offenbar mit einem weiteren Komplizen, Kupferkabel von einem Firmengelände in Bitburg gestohlen. Bei seiner Überführung half eine DNA-Spur.

Prozess: Zigarette überführt Kupferdieb
Foto: TV/Friedemann Vetter

Durch das Fenster gegenüber kann der junge Serbe von seinem Platz auf der Anklagebank in die Freiheit sehen. Doch er schaut nicht in die winterliche Landschaft rund ums Amtsgericht Bitburg. Meist senkt er seinen Kopf, während der Dolmetscher ihm leise auf Serbisch ins Ohr flüstert, was in der Verhandlung vor sich geht. Die Freiheit: Sie scheint ohnehin in weite Ferne gerückt. Denn der 27-Jährige, von dem bereits elf Delikte im Bundeszentralregister hinterlegt sind, sitzt seit Ende 2016 in Haft im Gefängnis Bernau.

Auf sein Konto gehen jede Menge kleinerer Delikte wie Diebstähle und Betrügereien, die meist mit Geldstrafen geahndet wurden. Aber auch gewichtigere Taten wie bundesweit begangene Einbrüche und schwere Bandendiebstähle. Dabei hatten er und seine Komplizen es meist gezielt auf Kupferkabel abgesehen. Zuletzt verurteilte ihn das Amtsgericht Herne-Wanne in zwei Fällen wegen schweren Bandendiebstahls zu einem Jahr und drei Monaten sowie einem Jahr und sieben Monaten Haft.

Heute geht es um einen Fall, an den sich der Mann, der in Serbien eine Frau und vier Kinder hat, anscheinend gut erinnert. Er sei, so bestätigt er dem Gericht, an einem Wochenende im Oktober 2016 in eine Energietechnik-Firma in der Wankelstraße eingedrungen und habe dort von einer Rolle Kupferkabel gestohlen– exakt 310 Meter in einem Wert von mehr als 9500 Euro, wie Staatsanwältin Beatrix Klingler bestätigt. Zudem soll Sachschaden entstanden sein; die gesamte Schadenssumme wird auf 25 000 Euro beziffert. Denn die Täter richteten, wie ein Mitarbeiter der betroffenen Firma berichtet, auf dem Gelände jede Menge Schaden an – vor allem dadurch, dass sie die Kabel auf mehreren Rollen zerschnitten, um zu prüfen, wo sich ein Diebstahl besonders lohnt.

Schließlich stießen sie laut Zeuge „auf die wertvollste Trommel, die in der Halle stand“. Das Kabel zerschnitten sie, um es wegen des hohen Gewichts – insgesamt 1670 Kilo – in Stücke zu schneiden und abzutransportieren. Verkauft habe man das Ganze für etwa 2000 Euro, laut Angabe des 27-Jährigen bei einem Schrotthändler in Worms. Die Beute habe man hälftig geteilt. Dass es beim Verkauf mit rechten Dingen zugegangen ist, bezweifelt Richter May. Und auch Kriminalbeamter Erich Gansen von der Polizei Bitburg, der damals mit dem Fall befasst war und als Zeuge auftritt, bestätigt, dass ja jeder Händler wisse, dass eine solche Menge nicht einfach irgendwo herumliege.

Etwas Herumliegendes war für Polizeikommissar Frey von der Inspektion Wittlich der Schlüssel in diesem Fall. Er war mit seinem Kollegen Gansen am Tatort und entdeckte eine halb abgebrannte Zigarette auf einer Kabeltrommel. Die DNA-Spuren führten zum Angeklagten, der damals wegen eines anderen Deliktes einsaß, sowie über Umwege zu einem möglichen Komplizen, den der Mann aus seiner Heimat kennt. „Beweisen konnten wir aber nichts“, sagt Erich Gansen.

Dass dieser Mann in Bitburg dabei war, ist nach dem Geständnis des 27-Jährigen, in dem er diesen Mann als einzigen Komplizen belastet, aber wahrscheinlich. Ob es nur zwei Täter waren, bezweifelt Richter May in der Urteilsbegründung. Dennoch: Das Geständnis spreche „erheblich für ihn“. Schwer zur Last müsse man ihm die vielen Vorstrafen legen. Das Urteil des Schöffengerichts lautet: zwei Jahre und zwei Monate Gesamthaftstrafe (unter Einbeziehung der in Herne verhängten Strafe von einem Jahr und sieben Monaten) wegen gemeinschaftlichen gewerblichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung. Verteidiger Michael Fingas hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren beantragt, Staatsanwältin Klingler eine von zwei Jahren und vier Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Revision.

Richter May ermahnte den 27-Jährigen, künftig keine Straftaten mehr zu begehen. „Das können Sie Ihrer Familie nicht ein Leben lang antun.“ Selbst wenn er dies beherzigt: Dass er bald aus dem Gefängnis kommt, ist unwahrscheinlich. Denn neben der nun verhängten Strafe hat er auch die aus Herne noch nicht angetreten. Die Freiheit ist in weite Ferne gerückt.

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