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TRIER/SAARBURG. (red) Landwirten und Winzern, die im Vorjahr einen Antrag auf Agrarförderung bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg gestellt haben, wurden der Flächennachweis (Agrarförderung) und die Antragsunterlagen für 2003 zugesandt.

Diese Antragsunterlagen gelten für Förderverfahren in folgenden Bereichen: Flächenzahlungen für Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen, Öllein und Stilllegungsflächen nach der EU-Agrarreform, Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten (AGZ), Steillagenprogramm, Förderprogramm umweltschonende Landwirtschaft (FUL) sowie Erstaufforstungsprämie. Landwirte und Winzer, die im Jahr 2002 noch keine Anträge auf Agrarförderung gestellt und keinen Flächennachweis abgegeben haben, sowie Landwirte, die noch keine Antragsunterlagen erhalten haben, sollten sich umgehend an die Kreisverwaltung Trier-Saarburg wenden. Der aktuelle Flächennachweis für 2003 und die Anträge sind bis spätestens 31. März der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, vorzulegen. Weitere Informationen unter Telefon 0651/715-435, -320, -438 und -414.

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