Bußgeld statt Bafög

MAINZ. Die rheinland-pfälzischen Staatsanwaltschaften verfolgen derzeit mehr als 370 Verdachtfälle von "Bafög-Betrug". Die beschuldigten Studenten und Schüler sollen aufgrund wahrheitswidriger Angaben Ausbildungsförderung erhalten haben.

Geldbußen von insgesamt knapp 50 000 Euro haben die Staatanwaltschaften bereits in 30 Fällen verhängt, weil Schüler oder Studenten sich durch betrügerische Absichten Ausbildungsförderung erschlichen haben. Nach Angaben des Mainzer Justizministeriums laufen landesweit momentan etwa 375 Ermittlungsverfahren, davon allein 225 bei der Staatsanwaltschaft Mainz und 75 in Trier. Bei den Verfahren in der Moselmetropole summiert sich der Schaden auf rund 185 000 Euro. Insgesamt mehr als 4,5 Millionen Euro hat das Mainzer Bildungsministerium bisher von mehr als 1500 Bafög-Empfängern zurückgefordert, weil sie mit falschen Angaben zu ihren Vermögensverhältnissen zu Unrecht die Unterstützung kassiert haben.Strafrechtliche Relevanz wird generell überprüft

Rund 2,5 Millionen Euro sind bislang zurückgezahlt worden, heißt es im Wissenschaftsministerium. Von den fast 4000 gemeldeten Verdachtsfällen fielen rund 650 in die Zuständigkeit des Amtes für Ausbildungsförderung an der Universität Trier, das auch die Fachhochschul-Studenten mit betreut. Das Trierer Amt fordert rund 1,35 Millionen Euro zurück. Nach Angaben des Trierer Leitenden Oberstaatsanwaltes Horst Roos werden inzwischen alle bestandskräftigen Rückforderungen von der Staatsanwaltschaft auf strafrechtliche Relevanz überprüft, sofern die Verjährungsfrist von fünf Jahren noch nicht überschritten ist. Bekannt wurden die Fälle durch einen automatisierten Datenabgleich zwischen dem Bundesamt für Finanzen und den Ausbildungsförderungämtern. Die Betroffenen hatten Freistellungsaufträge für Kapitalerträge gestellt, gleichzeitig aber ein niedrigeres oder gar keine Vermögen in ihren Bafög-Anträgen angegeben. Den Studenten wird zwar ein Freibetrag an eigenem Geld bis zu 5200 Euro eingeräumt. Teilweise hatten sie jedoch mehrere 10 000 Euro auf der hohen Kante, wie die Freistellungsaufträge zeigten. Nach Angaben des Wissenschaftsministeriums wurden in dem überprüften Zeitraum 2001 bis 2001 landesweit insgesamt 46 000 Schüler und Studenten mit 111 Millionen Euro gefördert. Müssen zu Unrecht kassierte Bafög-Gelder zurückgezahlt werden, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld bis zu 2500 Euro belegt werden kann. Je nach Lage des Falles kann auch der Verdacht auf Betrug aufkommen und das Verfahren an die Strafverfolger abgegeben werden.

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