Drama in Trier: Behinderte tagelang bei toter Mutter in Messie-Wohnung

Trier · Mehrere Trierer Behörden wussten, dass die geistig behinderte Christina K. isoliert in einer kaum noch betretbaren Messie-Wohnung lebte. Erst Tage nachdem ihre Mutter dort gestorben war, holte man sie raus. Die Behörden sehen bei sich keine Schuld.

Drama in Trier: Behinderte tagelang bei toter Mutter in Messie-Wohnung
Foto: Privat

Viele Stunden, wahrscheinlich Tage hatte die geistig behinderte Christina K. mit der Leiche ihrer Mutter zwischen Bergen von Müll unversorgt in einer Trierer Wohnung zugebracht, ehe jemand ihr helfen kam. Sie war traumatisiert. Und in schlechtem gesundheitlichem Zustand.

Zuvor hatte ihre in Ostfriesland lebende Tante Elisabeth S. das zuständige Amtsgericht immer wieder auf die aus ihrer Sicht besorgniserregende Lebenssituation der 24-jährigen Frau hingewiesen und um Einschreiten gebeten. Was sie damals nicht wusste: Einem anonymen Hinweis folgend hatte das Trierer Gesundheitsamt bereits Monate zuvor festgestellt, dass die Mutter Christinas an einem "Messie-Syndrom" litt und die Wohnung "vor Ansammlungen kaum betretbar" war. Mit einer Veränderung sei nicht zu rechnen. Das Gesundheitsamt empfahl den verantwortlichen Trierer Behörden daher schon Monate vor dem Unglück, die Sache im Auge zu behalten.

Elisabeth S., bei der Christina inzwischen lebt, hat wegen dieser Ereignisse aus dem Jahr 2012 nun Dienstaufsichtsbeschwerde beim Trierer Amtsgericht, dem Trierer Ordnungsamt und der Betreuungsbehörde eingelegt. Denn sie ist der festen Überzeugung, dass ihrer Nichte großes Leid erspart geblieben wäre, wenn die Behörden "ihre Arbeit richtig gemacht hätten".

Diese wiederum wehren sich gegen die Vorwürfe. Das Amtsgericht sagt, Elisabeth S. hätte selbst einschreiten können. Die Stadtverwaltung Trier äußert großes Bedauern über das, was passiert ist. Die Rechtslage habe jedoch kein Einschreiten des Ordnungsamtes erlaubt. Denn die Wohnung sei zwar chaotisch gewesen. Es habe jedoch keine Seuchengefahr bestanden. Auch sei nicht davon auszugehen gewesen, dass Christinas Mutter sich selbst oder ihre Tochter gefährde oder vernachlässige. Das Betreuungsamt sagt, Elisabeth S. hätte sich bei ihnen melden sollen. Da geplant war, dass Christina zu ihrer Tante nach Ostfriesland zieht, sei man zudem davon ausgegangen, dass sich das Problem in absehbarer Zeit lösen würde. Obwohl sie bei sich kein Fehlverhalten erkennen kann, hat die Stadtverwaltung angekündigt, dafür zu sorgen, dass sich die verschiedenen beteiligten Behörden bei solch schwierigen Fällen künftig intensiver austauschen.

Lesen Sie auch den Hintergrund: Das Schicksal der Christina K. 

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