Für den Erhalt von Gründerzeitbauten

Trier · Zum Schutz der stadtbildprägenden Gründerzeitbauten soll für den Bereich Saarstraße 1 bis 55 sowie Südallee 10 bis 23 eine Erhaltungssatzung erlassen werden. Einzelheiten erläutern Mitarbeiter des Stadtplanungsamts bei einer Info-Veranstaltung am Donnerstag, 16. Mai, 18 Uhr, Raum "Steipe" im Rathaus.

Die Teile der Südallee und Saarstraße, die im Entwurf erfasst sind, konnten ihren Charakter aus dem gründerzeitlichen Stadterweiterungsgebiet des 19. Jahrhunderts bisher bewahren und dokumentieren nach Einschätzung der Experten eine wichtige Phase der Stadtentwicklung. red

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