Brandstiftung Staatsanwalt fordert vier Jahre Haft

Trier · Im Prozess um den freiwilligen Feuerwehrmann, der drei Brände gelegt haben soll, haben Anklage und Verteidiger ihre Plädoyers gehalten.

Trier Satelliten lügen nicht: Marco G. war am 23. Mai 2017 gleich zweimal mit seinem Mofa direkt an der Hütte an einem Weg zwischen der Wasserbilligerstraße und der B 49 in Trier-Zewen unterwegs. Einmal am Nachmittag, einmal am Abend. Das hat die Überwachung des Verdächtigen per GPS-Wanze ergeben. Etwa zwei Stunden nach Gs. zweitem Stopp ging der Schuppen in Flammen auf.
Auch bei den beiden anderen Brandstiftungen, wegen derer er angeklagt ist, hatte G. sich jeweils kurz zuvor in Nähe der Tatorte aufgehalten.
Seine Fahrten ins Grüne hatte der Angeklagte vor Gericht damit erklärt, dass er wegen seiner Panikattacken öfter mal ruhige Momente alleine in der Natur benötige. Einmal habe er zudem einen kaputten Auspuff gehabt und deshalb an einem Weg anhalten müssen.
Zumindest, dass sein Mofa zur fraglichen Zeit kaputt war, beweist ein Telefonmitschnitt der Polizei: Der Angeklagte erzählt darin einem Freund, dass er noch einen neuen Auspuff besorgen müsse.
Wolfgang Spies glaubt die Unschuldsbeteuerungen nicht. "Es gibt keine Zweifel daran, dass der Angeklagte die drei Brände gelegt hat", erklärt der Staatsanwalt bei seinem Plädoyer am Dienstag vor dem Trierer Landgericht. Harte Beweise, wie etwa Fingerabdrücke am Tatort oder Spuren von Brandbeschleunigern an den Händen oder der Kleidung des Angeklagten gibt es dafür nicht. Die einzelnen "Umstände", die auf G. als Täter hinweisen, hätten alleine ebenfalls keine Beweiskraft, räumt Spies ein. "Aber die Gesamtschau der Indizien lässt keine andere Erklärung zu, als dass der Täter schuldig ist." Dafür spreche auch, dass der Angeklagte seine Aussagen immer wieder angepasst und nachgebessert habe.
Tatsächlich hatte G. vor Gericht eingeräumt, sich wenige Stunden vor dem Brand der Fischerhütte des Angelvereins am 11. März alleine auf einer Wiese in der Nähe aufgehalten zu haben. Auf dem Gelände der Hütte habe er mehrere junge Leute beobachtet. "Wenn es dann wenig später dort brennt, dann sage ich doch meinen Kollegen oder der Polizei - die ja alle Feuerwehrleute danach vernommen hat - dass ich da verdächtige Leute beobachtet habe! Genau das hat der Angeklagte aber nicht getan", bezweifelt Spies die Aussage des Angeklagten.
Insgesamt schafft der Staatsanwalt es mit seinem teilweise vagen und spontan formuliert wirkenden Plädoyer allerdings nicht, herauszuarbeiten, warum es keine Zweifel an Gs. Täterschaft gibt.
Verteidiger Sven Collet nutzt das aus: Der Staatsanwalt spreche von einer "Gesamtschau", dabei dürften Indizien nicht "beliebig zwischen den Fällen hin- und hergeschoben werden", kritisiert Collet. Insbesondere ein Indiz, das die Staatsanwaltschaft als besonders stark gewertet hatte, habe sich beim Prozess nahezu aufgelöst: "Der Brand der Hütte an der Wasserbilligerstraße wurde zuerst von einem Zeugen entdeckt, der mit seinem Auto auf der B 49 vorbeifuhr. Vor Gericht hat uns der Zeuge geschildert, wie überdeutlich das Feuer zu sehen gewesen ist. Zehn Minuten später fährt die Freiwillige Feuerwehr Zewen mit voll besetztem Löschwagen an der gleichen Stelle vorbei. Und alle Feuerwehrleute haben uns hier vor Gericht erklärt, den Brand nicht gesehen zu haben - wie kann das sein?", fragt Collet in seinem Plädoyer. Wichtig ist diese Frage, weil der Angeklagte seinen Feuerwehrkollegen den Weg gewiesen und auf der Anfahrt "hier müssen wir links!" gerufen haben soll. Ausgelegt wurde ihm das als Täterwissen. Der Zeuge, der den Brand gemeldet hatte, hatte diesen Verdacht allerdings widerlegt.
Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft, Gs. Verteidiger plädiert auf Freispruch. Die Kammer will ihr Urteil am Dienstag, 5. Dezember, 10 Uhr, verkünden.

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