Reue nach der Tötung seines Hundes

Daun · Geständnis im zweiten Anlauf: 34-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Daun akzeptiert Strafbefehl über 9500 Euro, weil er seinen Vierbeiner umgebracht hat.

Daun Zwei Stunden waren angesetzt. Nach nur rund einer halben Stunde war die Verhandlung über einen gravierernden Tierschutzfall beim Amtsgericht in Daun beendet. Die geladenen Zeugen wurden ungehört entlassen. Denn der Angeklagte zeigte sich geständig und schilderte, wie und warum er seinen Hund an einem Sommerabend im Juli 2016 getötet hat. "Ich habe den Hund nicht grundlos getötet", sagte er.
Genau das hatte ihm Staatsanwältin Susanne de Renet zur Last gelegt. Er habe den Hund abseits des Weges tief in den Wald geführt, habe einen Spaten dabei gehabt und den Hund auf unbekannte Weise getötet und anschließend verscharrt.
Im Freundeskreis habe er erzählt, den Hund ins Tierheim gebracht zu haben. Zuvor soll er mit seiner Ehefrau übereingekommen sein, den Hund lediglich aus dem Grunde zu töten, da er ihnen lästig war und Kosten verursachte.
Gegen diese Anklage und den damit verbundenen Strafbefehl über 9 500 Euro (95 Tagessätze zu 100 Euro) hatte der 34-jährige Familienvater mit seiner Anwältin Verena Reinhold Einspruch eingelegt, sodass es zum Prozess kam.
Richterin Julia Schmitz-Garde klärte ihn auf, dass er nichts sagen müsse, aber ein Geständnis sich strafmindernd auswirken könne. Er sagte aus. Mit ruhiger Stimme, teils stockend, weil ihm die Schilderung der ganzen Geschichte sichtlich nahe ging, erzählte er detailliert, was ihn zur Tötung des Hundes getrieben hatte. Der Hund sei auf sein Drängen hin, in die Familie gekommen, weil Freunde ihn nicht behalten konnten. "Er fühlte sich wohl und war der Mittelpunkt der Familie", sagte der Angeklagte. Schon bald aber habe der Vierbeiner "ein schlimmes Leiden" entwickelt: einen empfindlichen Magen. Er habe sein Futter erbrochen, dann habe seine Frau extra für den Hund gekocht.
Der Speiseplan wurde umgestellt, Medikamente mussten verabreicht werden, die aber nur einige Tage wirkten. "Sobald der Hund was gefressen hatte, hatte er alles wieder erbrochen", erzählt der Angeklagte. Und das über ein Jahr lang. Vom Normalgewicht von 30 Kilogramm sei das Tier auf 20 Kilogramm abgemagert.
"Zu sehen, wie der Hund gelitten hat, brach mir das Herz", berichtet der Mann, schluckt und verstummt. Er habe den Hund nicht in ein Tierheim geben wollen, weil es für ihn nicht in Frage kam, jemand anderes damit zu belästigen oder denken zu müssen, dass der Hund dort ohne die Familie und Kinder leben müsse.
"Eines Tages habe ich dann den folgenschweren Entschluss gefasst und bin mit dem Hund los". Er habe an diesem Abend einen langen Spaziergang mit dem Tier gemacht, um sich so von ihm zu verabschieden. Die Wildkameras, von denen er vermutlich aufgenommen wurde, habe er auch gesehen. Dazu war auch ein Zeuge geladen, der aber nicht mehr gehört werden musste, weil der Angeklagte dann den entscheidenden Moment schilderte und seine Schuld eingestand: "Ich habe den Hund gebeten, Platz zu nehmen, dann habe ich die Leine immer fester zugezogen, etwa fünf bis zehn Sekunden. Dann war der Hund bewusstlos, schließlich war er tot. Ich habe versucht, ein Grab zu schaufeln, wegen der vielen Wurzeln wurde es aber nur eine behelfsmäßige Grube. Darin habe ich den Hund behelfmäßig verscharrt. Die Leine habe ich an einem Baum hängen lassen. Den letzten Blick des Tieres werde ich nie vergessen." Auf die Frage der Richterin warum er den Hund nicht hat einschläfern lassen, beteuert er: "Ich habe mich geschämt, diesen Wunsch zu äußern". Zudem hätte die Tierärztin das auch möglicherweise abgelehnt, da es dem Hund kurzfristig besser gegangen sei. "Dass es eine Straftat war, habe ich erst gewusst, als die Polizei vor der Tür stand", sagt der Angeklagte. Die Staatsanwältin wollte auf Freiheitsstrafe plädieren. Da der Angeklagte nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin dann doch den Strafbefehl über 95 Tagessätze zu 100 Euro akzeptierte, wurde die Verhandlung beendet. Die Zeugen wurden ohne Anhörung entlassen.

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