Bauherren sollten einzelne Aufträge vertraglich regeln

Berlin (dpa/tmn) · Wenn beim Hausbau mehrere Planer beteiligt sind, kann das leicht Streit geben. Bauherren sollten deshalb die einzelnen Aufträge vertraglich genau definieren.

 Bauherren sollten die Aufträge verrtraglich genau definieren - das verhindert Streit um Kompetenzen und Honorare. Foto: Kai Remmers

Bauherren sollten die Aufträge verrtraglich genau definieren - das verhindert Streit um Kompetenzen und Honorare. Foto: Kai Remmers

Wenn die Aufträge beim Hausbau klar verteilt sind und auch die Frage der Vergütung geklärt ist, lassen sich viele Konflikte vermeiden. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. An Bauprojekten beteiligt sind neben dem Architekturbüro auch Energieplaner, Statiker sowie Fachleute für Brand- oder Schallschutz.

Bezahlt werden die Planer nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die HOAI regelt die Höhe des Honorars auf Basis der sogenannten anrechenbaren Kosten.

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