Das Bild muss weg

Es ist für viele Mieter und Eigentümer von Wohnungen äußerst verlockend, ihren begrenzten Lebensraum ein wenig über die Wohnungstüre hinaus auszuweiten. Wenn die Nachbarn Klage einreichen, dann ordnen Gerichte häufig die Entfernung der Gegenstände an.

Das war auch bei einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln so (Az.: 220 C 27/11). Eine Mieterin hatte im Bereich des Treppenaufgangs ein Bild an der Wand angebracht, ohne vorher jemanden um Erlaubnis zu fragen. Der Eigentümer wollte das nicht dulden. Die Mieterin weigerte sich, das Bild zu entfernen. Doch das Gericht hatte wenig Verständnis für die eigenmächtige Ausschmückung. Karikatur: LBS

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