Fahrer haftet bei Poller-Unfall

Im Boden eingelassene Poller regeln gelegentlich die Zufahrt zu Grundstücken. Sind sie ausgefahren, ist die Einfahrt gesperrt.

Sind sie versenkt, ist der Weg frei. Doch wer haftet, wenn es zu Unfällen kommt? Ein neues Urteil betont die Verantwortung der Autofahrer (Oberlandesgericht Saarland, Az.: 4 U 54/11 - 16). Die Lenkerin eines Transporters wollte ein Grundstück verlassen, das mit Pollern gesichert war. Vor ihr befand sich ein anderes Fahrzeug, für das die Sperre herabgelassen worden war. Die Frau schloss sich dem an, doch dann hoben sich die Poller. Den Schaden musste die Frau tragen. Die Richter sahen die Verkehrssicherheitspflichten erfüllt. Karikatur: LBS

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