Hausnotruf spart bei Senioren Steuern
Der Bewohner einer Seniorenresidenz hat das Recht, die Kosten für einen Hausnotruf als "haushaltsnahe Dienstleistung" vom steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen. Weil ein solcher Notruf sicherstelle, dass ein Bewohner im Notfall schnelle Hilfe erhält, gehöre er zu den "gesetzlich privilegierten" steuerlich geförderten Privat-Ausgaben, so der Bundesfinanzhof (Az.
18.03.2016
, 20:44 Uhr
: VI R 18/14). np