Mietbeginn: Wohnungsübergabe im Zweifel auch am Sonntag

Berlin (dpa/tmn) · Der erste Streit mit dem Vermieter beginnt manchmal schon vor dem Einzug - und kann dann auch der letzte sein: Selbst wenn der Mietbeginn auf einen Sonntag fällt, darf der Mieter einziehen - oder fristlos kündigen.

 Selbst wenn der Erste eines Monats ein Sonntag ist, hat der Mieter das Recht, seine Wohnung mit dem Beginn des Mietvertrags zu beziehen. Foto: Armin Weigel

Selbst wenn der Erste eines Monats ein Sonntag ist, hat der Mieter das Recht, seine Wohnung mit dem Beginn des Mietvertrags zu beziehen. Foto: Armin Weigel

Fällt der Beginn des Mietvertrages auf einen Sonntag, muss der Vermieter seinem neuen Mieter die Wohnung auch an diesem Tag übergeben. Andernfalls ist der Mieter berechtigt, fristlos zu kündigen. Das entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 65 S 219/10), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

In dem verhandelten Fall fiel der Mietbeginn auf einen Sonntag. Da der Vormieter nicht rechtzeitig ausgezogen war, bot der Vermieter an, die Wohnung am darauffolgenden Montag zu übergeben. Daraufhin kündigte der Mieter fristlos und machte unter anderem für die Einlagerung der Möbel Schadensersatz geltend.

Nachdem das Amtsgericht die Klage abgewiesen hatte, gab das Landgericht dem Mieter Recht. Wohnungsmietverträge endeten meist am Monatsende. Daher hätten Mieter ein Interesse daran, dass ihnen die Wohnung am darauffolgenden Monatsersten auch zur Verfügung stünden. In diesem Fall sei der Vermieter zudem nicht in der Lage gewesen, den vertragsgemäßen Gebrauch am drauffolgenden Montag zu gewährleisten, da noch Malerarbeiten ausgeführt werden mussten.

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