OLG: Frau muss Mobilfunkmast in der Nachbarschaft dulden

Dresden/Wittichenau (dpa) · Viele Menschen fürchten sich vor Elektrosmog, der Beeinträchtigung durch Strahlen von Geräten oder auch Anlagen. Allein die Überzeugung, dass dies schädlich sei, reicht aber vor Gericht nicht aus.

 Elektronische Geräte und Strommasten dürfen in Grenzwerten Strahlen an ihre Umgebung abgeben. Manche Menschen glauben, dass sie auch unterhalb dieser Werte beeinträchtigt werden. Foto: Frank Leonhardt

Elektronische Geräte und Strommasten dürfen in Grenzwerten Strahlen an ihre Umgebung abgeben. Manche Menschen glauben, dass sie auch unterhalb dieser Werte beeinträchtigt werden. Foto: Frank Leonhardt

Der Kampf einer Frau aus Ostsachsen gegen einen Mobilfunkmast in der Nachbarschaft ist auch in zweiter Instanz gescheitert. Die Klägerin müsse den Betrieb der Anlage in Wittichenau dulden und bekomme auch weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld vom Betreiber, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (Az. 9 U 1265/12). Die Frau hatte argumentiert, dass ihre Wohnung wegen der elektromagnetischen Strahlung praktisch nicht mehr nutzbar und sie selbst arbeitsunfähig geworden sei.

Die Richter stellten jedoch fest, dass die vorgeschriebenen Strahlungs-Grenzwerte nicht überschritten werden und damit nichts gegen die Anlage einzuwenden ist. Ihren Verdacht, dass auch unterhalb der Grenzwerte eine Gefahr bestehe, habe die Klägerin nicht beweisen können, hieß es weiter. Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Bautzen aus dem Sommer 2012 (Az 3 O 693/11). Eine Revision ließ es nicht zu. Dagegen kann die Klägerin allerdings Beschwerde einlegen.

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