Koblenzer Brauerei darf mit "Stubbi" werben

Koblenz/Bitburg · Die Koblenzer Brauerei darf auch weiter mit der Bezeichnung „Stubbi“ für ihre Getränke in der typischen bauchigen Flasche werben. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz am Donnerstag.

Koblenzer Brauerei darf mit "Stubbi" werben
Foto: Alexander Schumitz

Die Bitburger Brauereigruppe als Inhaberin der Marke "Stubbi" hatte verlangt, die Werbung mit dem Slogan "Probieren Sie das neue Koblenzer Radler in der Stubbi-Flasche" zu unterlassen. Sie zog nun aber den Kürzeren.

Die OLG-Richter betonten, dass der Begriff in der Werbung der Koblenzer Brauerei nur als "beschreibende Bezeichnung" verwendet werde. Das Gericht urteilt, dass die Bezeichnung "Stubbi" auf die charakteristische Flaschenform hinweise, nicht aber auf eine bestimmte Biersorte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz bestätigte in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 6 W 615/12) die Entscheidung des Koblenzer Landgerichts.

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