Schlüssel gestohlen - Mieter muss Schlossaustausch nicht zahlen

Berlin (dpa/tmn) · Kommt ein Hausschlüssel weg, weil ein Mieter schusselig damit umgegangen ist, muss dieser auch die Kosten für den Schlosswechsel tragen. Wird der Mieter aber überfallen und ausgeraubt, kann der Vermieter die Zahlung nicht von ihm verlangen.

 Die Richter erklärten die Klausel in dem Mietvertrag für unwirksam: Der Mieter trage keine Schuld am Verlust des Schlüssels. Foto: Jens Schierenbeck

Die Richter erklärten die Klausel in dem Mietvertrag für unwirksam: Der Mieter trage keine Schuld am Verlust des Schlüssels. Foto: Jens Schierenbeck

Mieter müssen nicht für den Austausch des Haustürschlosses aufkommen, wenn ihnen der Schlüsselbund gestohlen wurde. Haften müssen sie nur, wenn sie fahrlässig gehandelt haben. Das berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 4/2013) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Spandau (Az.: 6 C 546/12).

In dem verhandelten Fall war der Mieter überfallen worden. Der Räuber hatte ihm nicht nur Geld, sondern auch den Schlüsselbund abgenommen. Der Vermieter tauschte daraufhin die Schlösser an Haus- und Kellertür aus. Die Kosten in Höhe von rund 1000 Euro wollte er vom Mieter erstattet haben. Dabei berief er sich auf eine Klausel im Mietevertrag, wonach der Mieter hafte, wenn durch den Verlust ein Missbrauch des Schlüssels zu vermuten ist.

Ohne Erfolg: Die Klausel sei in diesem Fall unwirksam, befand das Gericht. Denn der Mieter trage hier keine Schuld am Verlust des Schlüssels. Er habe nicht fahrlässig gehandelt. Daher müsse der Vermieter die Kosten für die neuen Schlösser tragen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort