Mieter darf verlorenen Schlüssel nicht verschweigen

Berlin (dpa/tmn) · Das kann teuer werden: Wenn ein Mieter seinen Schlüssel verliert, muss er unter Umständen den Austausch der Schlossanlage bezahlen. Es sei denn, er kann nachweisen, dass der verlorene Schlüssel nicht missbraucht werden kann.

 Nur nicht verlieren: Schlüssel sollten Mieter sorgfältig aufbewahren. Gehen sie verloren, muss eventuell die gesamte Schlossanlage ausgetauscht werden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Nur nicht verlieren: Schlüssel sollten Mieter sorgfältig aufbewahren. Gehen sie verloren, muss eventuell die gesamte Schlossanlage ausgetauscht werden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Ein Mieter ist verpflichtet, sorgsam mit den ihm überlassenen Wohnungs- und Haustürschlüsseln umzugehen. Sollte er einen Wohnungs- oder Haustürschlüssel verlieren oder wird ein Schlüssel gestohlen, muss er den Vermieter hierüber informieren. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Wenn der Mieter den Verlust eines Schlüssels zu verantworten hat, kann der Vermieter das Schloss auf Kosten des Mieters austauschen. Dies gilt auch, wenn Dritte einen Schlüssel verlieren, den ihnen der Mieter übergeben hat. Bei einer Schließanlage muss gegebenenfalls das komplette System ersetzt werden. Kann der Mieter ausschließen, dass verlorene Schlüssel missbraucht werden, muss das Schloss oder die Schließanlage nicht ausgetauscht werden.

Sollte der Vermieter ein Schloss oder eine Schließanlage austauschen, steht dem Mieter die gleiche Anzahl an Schlüsseln zu, die er zuvor für das ausgewechselte Schloss hatte. Dies umfasst auch die auf eigene Kosten angefertigten Nachschlüssel.

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