Verleumdung rechtfertigt Rauswurf

Wer seinen Vermieter verleumdet, muss mit einem Rauswurf rechnen. Das musste eine Mieterin in München erfahren.

Sie hatte ihren Vermieter unter Zeugen nicht nur als "geldgierig" bezeichnet, und dass er seine Mieter "abzocke", sie warf ihm auch noch sexuelle Belästigung vor. Obwohl sie die Behauptungen vor Gericht bestritt, gaben die Richter des Amtsgerichts München dem Vermieter im konkreten Fall mit seiner fristlosen Kündigung Recht ( AZ: 412 C 29251/14). np

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